Die Baubranche nimmt die Situation mit dem Coronavirus sehr ernst und setzt weitreichende Massnahmen um, um den Schutz aller Beteiligten auf der Baustelle und die Eindämmung des Virus gemäss Vorgaben des Bundes sicherzustellen. Im Zentrum der Bemühungen stehen hygienische Massnahmen und organisatorische Anpassungen. Je nach Situation direkt vor Ort kann es auch sinnvoll sein, wenn Bauherren und Bauunternehmen zusammen weitergehende terminliche Massnahmen besprechen.
Es ist sehr wichtig, dass betriebsspezifische Massnahmen im Einzelfall angeschaut werden. Es ist ein Unterschied, ob auf einer Baustelle in einem Innenbereich auf engem Raum gearbeitet werden muss oder ob wenige Leute auf einer weitläufigen Baustelle draussen arbeiten. Der SBV empfiehlt, dass diese zwischen der Bauherrschaft und den Unternehmen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände besprochen werden. Mit flächendeckenden Baustellenschliessungen ist jedoch niemandem gedient. Es gilt nun für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Wohle unseres Landes solidarisch die Anordnungen des Bundesrates mitzutragen.
Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz eingestuft und das öffentliche Leben bis mindestens 19. April 2020 erheblich eingeschränkt. Einschränkungen für die Wirtschaft und die Industrie, so auch zum Bau, wurden nicht kommuniziert. Gemäss Bundesrat können die notwendigen Sicherheitsmassnahmen gemäss aktueller Lage auf Baustellen grundsätzlich eingehalten werden.
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