Unter den Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung befinden sich viele mit bestimmten Vorerkrankungen, einem geschwächten Immunsystem oder besonderen Bedarfen, die auch unter den gegebenen Umständen ausreichend versorgt werden müssen. Das übernehmen in den Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie engagierte Mitarbeitende, die zuverlässig ihre Leistungen erbringen. Sie gehören wie das Personal im Gesundheits- und Pflegebereich zu den ‚systemrelevanten Berufen‘, für die spezielle Regelungen gelten müssen, und verdienen großen Dank und Anerkennung.
Damit Leistungsberechtigte auch in der näheren Zukunft eine bedarfsgerechte Versorgung erhalten, benötigen Leistungserbringer gerade jetzt verlässliche Rahmenbedingungen. Bei den bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gibt es allerdings noch offene Fragen, die dringend einer Antwort bedürfen. Die Fachverbände stimmen sich daher eng mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den zuständigen Landesministerien und anderen Wohlfahrtsverbänden ab, um die Gesundheit und die Versorgung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung sicherzustellen.
Zu den dringlichsten Aufgaben gehört, dass die Betreuung durch ausreichend Personal gewährleistet bleibt. Zur Vermeidung der Ausbreitung des Virus muss die Prävention abgesichert und mit Infektionen fachgerecht umgegangen werden. Hierzu ist es unabdingbar, die Dienste und Einrichtungen mit Schutzkleidung und Desinfektionsmittel zu versorgen. Auch muss die Versorgung mit notwendigen Medikamenten, wie z.B. zur Epilepsiebehandlung, gewährleistet werden.
Unabdingbar ist der Rettungsschirm zur sicheren Finanzierung der Leistungserbringer, um das Unterstützungssystem funktionsfähig zu halten.
Die Fachverbände unterstützen ein zielgerichtetes und abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten im Sinne der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90% der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de
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