Der Bayerische Gemeindetag hat den kreisangehörigen Gemeinden, Märkten und Städten in Bayern Hilfestellung bei Zweifelsfragen rund um Eheschließungen in Corona-Virus-Zeiten gegeben. Mit Hinweis auf eine Auskunft des Bayerischen Innenministeriums teilte er den Kommunen mit, dass standesamtliche Eheschließungen – also die gemeinsame Erklärung des Ehewillens bei verpflichtender Anwesenheit eines Standesbeamten und der anschließenden Dokumentation dieses Umstands – nicht vom Veranstaltungsverbot der Allgemeinverfügung des Freistaats Bayern, die ein Veranstaltungsverbot ausspricht, erfasst wird, soweit nur die gesetzlich für die Teilnahme vorgesehenen Personen daran teilnehmen, also Standesbeamter, Eheleute, ggf. Dolmetscher und Trauzeugen.

Verboten ist jedoch eine Zeremonie mit weiteren Gästen. Insoweit würde es sich um eine Veranstaltung handeln, die nach der Allgemeinverfügung wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos nicht erlaubt ist.

Somit gilt: Trauungen ja, Teilnahme von Hochzeitsgästen nein! Es empfiehlt sich daher für Brautleute, abzuwägen, ob eine Trauung derzeit wirklich notwendig ist oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann.

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Der Bayerische Gemeindetag ist der Sprecher von 2.029 kreisangehörigen Gemeinden, Märkten und Städten. Gegenüber dem Bayeri-schen Landtag, der Bayerischen Staatsregierung und anderen Institutionen vertritt er kraft Verfassung die kommunalen Interessen. Der Verband berät seine Mitglieder umfassend und ist über den Deutschen Städte- und Gemeindebund auf der Bundesebene sowie über das Europabüro der bayerischen Kommu-nen in Brüssel präsent.

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