Im regionalen Schienenpersonennahverkehr des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) im südlichen Rheinland-Pfalz, im hessischen Kreis Bergstraße und im nördlichen Baden-Württemberg wird wegen der Corona Pandemie das Fahrplanangebot ab dem kommenden Montag, 23. März 2020 auf den meisten Bahnstrecken erheblich eingeschränkt. Zum Teil gelten völlig neue Fahrpläne.

In enger Absprache zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern ist das erklärte Ziel, auch weiterhin einen eingeschränkten aber funktionierenden Schienenpersonennahverkehr im VRN und den drei Bundesländern anbieten zu können.

Die Angebotseinschränkungen sind zeitlich nicht beschränkt und gelten bis auf weiteres. Abhängig von den Entwicklungen der nächsten Wochen ist eine weitere Angebotsreduzierung nicht auszuschließen.

DB Regio mit reduziertem Angebot bei Regional- und S-Bahn

Ab dem kommenden Montag werden alle Zugangebote der DB Regio AG auf ein Grundangebot reduziert. Die beiden S-Bahn Linien 2 und 4 entfallen ganz. Es verkehren lediglich die S-Bahn-Linien 1, 3, 33, 5, 51/52 im Stundentakt. Auf jeder Strecke wird mindestens ein Stundentakt an allen Tagen der Woche angeboten werden, ggf. enden die Fahrten am Abend früher als üblich.

Die Linien RE 4 und 14 zwischen Karlsruhe, Mannheim und Mainz werden eingestellt. Die Linie RE 2 Koblenz – Mainz – Frankfurt fährt bis auf wenige Fahrten in Tagesrandlage unverändert.

Zugverkehr im Kreis Bergstraße

Für den hessischen Kreis Bergstraße im Verbundgebiet des VRN gilt ab Montag, 23.03.2020 folgendes Fahrplanangebot:

S-Bahn Rhein-Neckar im Neckartal (S 1 und S 2)

Die S 1 verkehrt gemäß dem aktuell gültigen Fahrplan Mo-Fr, Sa, So+F auf dem gesamten Linienweg von Homburg (Saar) bis nach Osterburken im Stundentakt. Verstärkerzüge entfallen.

Die S2 entfällt komplett. Bitte nutzen Sie alternativ das Angebot der S 1.

Main-Neckar-Bahn (RB 67/68, RE 60, S 6)

Die RB 67/68 und der RE 60 verkehren Mo-Fr gemäß Samstagsfahrplan. Sa, So+F wird nach dem jeweils aktuell gültigen Fahrplan Sa, So+F gefahren.

Die an den Wochenenden derzeit vorhandenen Nachtschwärmerverkehre bei der RB 67/68 entfallen.

Auf der Linie RE 60 entfallen folgende Züge: RE 4666, RE 15363, RE 15366, RE 15352, RE 4652, RE 4651 und RE 15367.

Die S 6 Mannheim-Bensheim entfällt komplett. Bitte nutzen Sie alternativ die Angebote des RE 60 bzw. RB 67/68

Riedbahn (RB 2 und RE 70)

Die RB 2 Mannheim-Biblis entfällt komplett. Bitte nutzen Sie alternativ das Angebot des RE 70.

Der RE 70 verkehrt Mo-Fr gemäß Samstagsfahrplan. Sa, So+F wird nach dem jeweils aktuell gültigen Fahrplan Sa, So+F gefahren.

Die an den Wochenenden vorhandenen Nachtschwärmerverkehre entfallen.

Strecke Biblis-Worms (RB 62)

Die RB 62 verkehrt Mo-Fr gemäß Sonntagsfahrplan.

In der Frühverkehrszeit Mo-Fr verkehren über den Sonntagsfahrplan hinaus noch zusätzliche Frühfahrten.

Sa, So+F wird nach dem jeweils aktuell gültigen Fahrplan Sa, So+F gefahren.

Nibelungenbahn Bensheim-Worms (RB 63)

Die RB 63 verkehrt Mo-Fr gemäß Sonntagsfahrplan.

In der Frühverkehrszeit Mo-Fr verkehren über den Sonntagsfahrplan hinaus noch zusätzliche Frühfahrten.

Sa, So+F wird nach dem aktuell gültigen Fahrplan gefahren.

Weschnitztalbahn Weinheim-Fürth (Odw.) (RB 69)

Die RB 69 verkehrt Mo-Fr gemäß Sonntagsfahrplan.

In der Frühverkehrszeit Mo-Fr verkehren über den Sonntagsfahrplan hinaus noch zusätzliche Frühfahrten.

Sa, So+F wird nach dem aktuell gültigen Fahrplan Sa, So+F gefahren.

Redaktioneller Hinweis: Eine nicht abschließende Übersicht über die wesentlichen Elemente der reduzierten Fahrplanangebote finden sich in der beigefügten Übersicht (Siehe Anlage)

Auskünfte ab Anfang kommender Woche aktualisiert

Die Auskunftssysteme der Deutschen Bahn (z.B. RIS, Navigator-App) und der Verkehrsverbünde bilden voraussichtlich ab dem kommenden Montag 0:00 Uhr, spätestens jedoch Dienstag 0:00 Uhr die reduzierten und veränderten Fahrpläne ab. Die Homepages der Verbünde und der Verkehrsunternehmen werden jedoch schon vorher mit den Ersatzfahrplänen als Fahrplantabellen oder Ausfalllisten ausgerüstet. In den Fahrplanvitrinen an den Bahnhöfen sind spezielle Aushänge geplant.

Die Kunden werden gebeten, sich vor Fahrtantritt über die elektronischen Fahrplanmedien unter www.vrn.de oder der myVRN-App über die aktuelle Verkehrssituation und das mögliche Verkehrsangebot zu gegebener Zeit zu informieren.

Hinweis zum Umgang mit Zeittickets und Abonnements

Derzeit möchten viele Fahrgäste wissen, wie der VRN mit Zeittickets oder Abonnements umgeht, wenn man angesichts der Corona-Pandemie für längere Zeit die Busse und Bahnen nicht in gewohntem Umfang nutzen kann. Gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und der öffentlichen Hand suchen wir eine Lösung zu finden und bitten um Verständnis, wenn im Hinblick auf die außergewöhnliche Krisensituation die Beantwortung dieser Frage noch Zeit benötigt wird.

Der VRN hält alle Fahrgäste dazu an, in den öffentlichen Verkehrsmitteln den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, der Gesundheitsbehörden, der Länder, der Kommunen und der Verkehrsunternehmen zu folgen und die notwendigen Hygienemaßnahmen unbedingt einzuhalten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verkehrsverbund Rhein- Neckar GmbH (VRN GmbH)
B 1 3-5
68159 Mannheim
Telefon: +49 (621) 10770-0
Telefax: +49 (621) 10770-170
https://www.vrn.de/

Ansprechpartner:
Axel Thiemann
Pressesprecher
Telefon: +49 (621) 10770174
Fax: +49 (621) 10770-170
E-Mail: a.thiemann@vrn.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel