Das schnell auf den Weg gebrachte Gesetz ist aus Sicht des bpa-Präsidenten ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Existenz der Pflegeeinrichtungen. „Das Gebot der Stunde ist, sich voll und ganz auf die Versorgung der Menschen konzentrieren zu können. Die Dienste und Einrichtungen müssen sich darauf verlassen können, dass die Corona-Epidemie sie nicht in die wirtschaftliche Katastrophe führt. Wir benötigen ein einfaches und zügiges Verfahren. Diejenigen, die jetzt bis an den Rand der Erschöpfung arbeiten, brauchen jede Unterstützung. Hier darf es kein böses Erwachen geben“, so Meurer.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die pflegerische Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.
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