„Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu begrenzen und stehen unseren Firmenkunden und Selbständigen zur Seite“, so Marc Knackstedt, Firmenkundenvorstand der Landessparkasse.
Die KfW hat bestehende Programme für Liquiditätshilfen stark ausgeweitet, um Unternehmen den Zugang zu Krediten auch in schwierigen Zeiten zu erleichtern. Das sind vor allem der KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler, die schon mehr als 5 Jahre bestehen und der ERP-Gründerkredit Universell für jüngere Unternehmen, Freiberufler und Gründer.
Für alle Unternehmensgrößen bieten diese Programme als KfW-Sonderprogramm Kredite bis zu 1 Milliarde Euro für Investitionen und Betriebsmittel, und stellen aktuell Hausbanken bis zu 90 Prozent von der Haftung frei. Diese Angebote sollen von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die jetzt durch die Corona-Krise in größere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, aber zum Jahresende 2019 noch gesund waren. Die BLSK unterstützt die KfW dabei durch eine Risikoprüfung, die durch die KfW übernommen wird. Bei Krediten bis zu 3 Millionen Euro kann damit die Zusage deutlich beschleunigt werden.
Für Selbständige und Freiberufler hat die Bundesregierung ein weiteres Hilfsprogramm angekündigt. Darüber wird das Bundeskabinett am Montag entscheiden. „Hier geht es um Kundengruppen, die von den bestehenden Programmen nicht ausreichend erfasst werden und bei denen vor allem Zuschüsse wirksam sind“, so Marc Knackstedt. „Sobald wir dazu genaue Termine und Details kennen, werden wir darüber informieren.“
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