Das Bundeskabinett beschließt heute den Entwurf für das „Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Ge-sundheitseinrichtungen“ (COVID-19-KrankenhausentlastungsG). Das Gesetz regelt auch die Beteiligung von Reha-Einrichtungen an der Versorgung von Corona-Infizierten. Die Länder werden künftig bestimmen, welche Reha-Einrichtungen Corona-Infizierte aufnehmen können. Diese Reha-Einrichtungen gelten dann als Krankenhäuser. Die Vergütung der erbrachten Leistungen wird über Pauschalbeträge erfolgen, die noch verhandelt werden müssen. Reha-Einrichtungen sollen daneben durch die Länder auch für die Versorgung von nicht Corona-Infizierten zugelassen werden können. Sie sollen außerdem zusätzlich zur Entlastung von Pflegeeinrichtungen Kurzzeitpflege anbieten und abrechnen dürfen.
„Reha-Einrichtungen können einen entscheidenden Beitrag zur Entlastung der Krankenhäuser leisten und damit die Situation etwas erleichtern“, ist DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall überzeugt. Bereits seit einigen Tagen gehen überall in Deutschland Landkreise und Gesundheitsämter auf Reha-Einrichtungen zu und machen sich ein Bild von der Lage und den Behandlungsmöglichkeiten vor Ort. Reha-Einrichtungen sind aber auch direkt davon betroffen, wenn Krankenhäuser planbarer Operationen ausfallen lassen oder verschieben. Als direkte Nachbehandler haben sie sofort weniger Fälle zu betreuen und rutschen schnell in die Verlustzone. „Hier brauchen wir dringende Unterstützung durch Politik und Kostenträger. Die schnelle wirtschaftliche Stabilisierung der Reha-Einrichtungen hat hohe Priorität, sonst stehen sie in der Krise bald nicht mehr zur Verfügung“, fordert Lawall.
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