Der Antrag liegt dem Bundesamt für Gesundheit und dem Bundesrat seit heute vor.
Mit der COVID-19-Verordnung 2 gestaltet der Bundesrat die Massnahmen zur Verminderung des Übertragungsrisikos und zur Bekämpfung des Coronavirus. In den nächsten Wochen wird sich zeigen, ob die Anordnungen und unser aller Verhalten dazu beitragen, die derzeit rasante Ausbreitung des Virus in der Schweiz zu verlangsamen. Es ist zwingend sicherzustellen, dass sich die Bevölkerung mit Medikamenten versorgen und dabei gleichzeitig ein Weiterverbreiten des Virus möglichst vermeiden kann. Menschen, die in Quarantäne sind, und alle Gefährdeten benötigen jetzt eine unkomplizierte, rasche und sichere Versorgung. Versandapotheken wie Zur Rose stellen dies sicher.
Schutz für alle ausweiten – rezeptfreie Medikamente per Post liefern lassen
Als Teil der «Kontinuitätsplanung Heilmittelversorgung» des Bundes kommt Zur Rose bei der Sicherstellung der Grundversorgung mit Medikamenten in der Schweiz eine besondere Rolle zu. Sie hat den Bundesrat und das federführende Bundesamt für Gesundheit heute in einem Schreiben (vgl. https://www.zurrosegroup.com/…) aufgefordert, den Versand von Notfall-, Erkältungs- und Grippe-Arzneimitteln rezeptfrei befristet zu bewilligen. Konkret ersucht Zur Rose darum, Präparate zur Behandlung von Grippe- oder Erkältungssymptomen (die apothekenpflichtig und zur Selbstmedikation geeignet sind und Symptome wie etwa Kopfschmerzen, Fieber, Durchfall, Erkältungsbeschwerden oder Übelkeit bekämpfen) für die Dauer der Gültigkeit der COVID-19-Verordnung von der Rezeptpflicht für den Versand auszuklammern. Walter Oberhänsli, CEO und Delegierter des Verwaltungsrats der Zur Rose Group, sagt: «Es ist unverständlich, dass kranke Personen sich zwar Lebensmittel und rezeptpflichtige Medikamente nachhause liefern lassen können, für den Bezug dringend notwendiger rezeptfreier Medikamente, welche Grippe- und Erkältungs-Symptome lindern, aber grundsätzlich in die Apotheke gehen müssen. Sie setzen dabei sich selber wie auch das Personal dem Risiko einer möglichen COVID-19-Ansteckung aus».
Höchste Sicherheit – Unterstützung für bundesrätliche Beschränkungsmassnahme
Die Sicherheitsvorkehrungen, die Zur Rose für den Versand von Arzneimitteln anwendet, sind sehr hoch. Jede Bestellung wird durch zwei Apotheker geprüft, bevor sie für den Versand freigegeben wird. Mittels Kundenidentifikation werden auch unerwünschte Mehrfachbestellungen verhindert. Das ist mit Blick auf die vom Bundesrat verordnete Abgabebeschränkung vom 18. März 2020 wesentlich. Es liegt in unser aller Interesse, stationäre Apotheken und Drogerien mittels der (befristeten) Bewilligung zum Versand von OTC-Arzneimitteln zu entlasten und zu ergänzen. Das hilft der gesamten Bevölkerung, schützt das Personal und trägt zum gemeinsamen Ziel bei, die Versorgung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig das Virus einzudämmen.
Zur Rose Suisse AG, eine Tochtergesellschaft der Zur Rose Group AG, ist eine der führenden Versandapotheken und Ärztegrossistinnen in der Schweiz. Mit ihrem Geschäftsmodell bietet sie eine qualitativ hochwertige, sichere und kostengünstige pharmazeutische Versorgung und leistet damit einen Beitrag zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen. Sie zeichnet sich zudem aus durch die stetige Weiterentwicklung digitaler Services im Bereich Arzneimittelmanagement unter Verwendung von KI-gestützten Anwendungen und neuen Technologien. Darüber hinaus treibt die Zur Rose-Gruppe die Positionierung als umfassende Gesundheitsdienstleisterin aktiv voran. Mit dem Aufbau einer digitalen Gesundheitsplattform – das Zur Rose-Ökosystem – vernetzt sie Produkte, Dienstleistungen und digitale Services von qualifizierten Anbietern. Die Leistung von Zur Rose wird es sein, diese Angebote zu den Kunden und Patienten zu bringen und eine relevante Selektion vorzunehmen. Ziel ist es, die Menschen lückenlos zu begleiten und zu befähigen, die eigene Gesundheit mit Produkten und digitalen Lösungen optimal zu managen. Weitere Informationen unter zurrose.ch und zurrosegroup.com.
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