Stationäre Vorsorge- und Rehakliniken stehen bereit, um während der Corona-Pandemie Krankenhäuser zu unterstützen und einen wesentlichen Beitrag bei der Patientenversorgung zu leisten. Vorbereitungen und Maßnahmen sind bereits dafür getroffen worden. Es ist nach wie vor nicht gesichert, wie die Kliniken in den nächsten Wochen ihre rund 120.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlen können. Die Vorsorge- und Rehakliniken wurden im gestern vom BMG veröffentlichten Referentenentwurf des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz nahezu vergessen. Auch der überarbeitete Entwurf sieht keine Lösung vor.

Die vorgesehene Einbindung der Vorsorge- und Rehabilitationskliniken in die Patientenversorgung geschieht nur halbherzig und führt die Kliniken wegen fehlender finanzieller Absicherung innerhalb weniger Tage in die Insolvenz. Es käme zur absurden Situation, dass dringende benötigte Ärzte und Pflegekräfte in der Krise entlassen werden oder in Kurzarbeit gehen müssten. Dabei liegen in der konsequenten Einbindung der Vorsorge- und Rehabilitationskliniken sowie der Krankenhäuser nach § 30 GewO enorme Chancen: Insgesamt verfügen wir in Deutschland über 167.000 Betten in rund 1.000 Einrichtungen mit rund 120.000 Mitarbeitern (Köpfe). Diese Potentiale werden mit dem Gesetzentwurf nicht erschlossen. Existenzen und vor allem Patientenleben stehen auf dem Spiel.

„Das Versprechen, uns zu unterstützen, das große ’whatever it takes‘ muss jetzt eingelöst werden Das Gesetz muss unbedingt angepasst werden!“, appelliert Dr. Ursula Becker, Geschäftsführerin der Dr. Becker Klinikgruppe, an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Es ist doch verrückt, die ersten zelte aufbauen zu lassen, während Rehakliniken mir ihren Einzelzimmern leer stehen“.

Zum Hintergrund:

Vorsorge- und Rehabilitationskliniken, die keine Reha-Patienten/innen mehr behandeln, können mit sofortiger Wirkung keine Abrechnungen mehr stellen und haben keine Einkünfte mehr. Deshalb müssen die Kliniken während der Corona-Krise unbürokratisch mit einer Monatspauschale in Höhe des Durchschnitts der letzten 12 Monate abgesichert werden. Damit wäre eine wichtige Voraussetzung für die Krisenbewältigung geschaffen.

Über die Dr. Becker Klinikgesellschaft mbH & Co. KG

Die Dr. Becker Klinikgruppe ist ein mittelständisches Familienunternehmen mit Hauptsitz in Köln mit deutschlandweit neun Rehabilitationseinrichtungen. Hauptindikationen sind Orthopädie, Neurologie, Kardiologie und Psychosomatik. Mehr Informationen: www.dbkg.de

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