- Verordnungen können durch die Ärztin / den Arzt fernmündlich oder in sonst geeigneter Weise an die Apotheke übermittelt und über einen Botendienst an die Versicherten ausgeliefert werden.
- Für die Fälle, in denen Versicherte nicht mit dem verordneten Medikament versorgt werden können – weil beispielsweise ein rabattiertes Arzneimittel oder die verordnete Packungsgröße nicht vorhanden ist – kann die Apotheke in diesen Fällen auch ein nicht rabattiertes Arzneimittel oder eine abweichende Packungsgröße herausgeben.
„Auf diese Weise können wir die Apotheken entlasten und zugleich Versicherte weiterhin hochwertig versorgen. Zudem werden unnötige persönliche Kontakte vermieden – und das ist gegenwärtig besonders wichtig“, erklärt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse und dankt explizit den Gesundheitspartnern für ihren Einsatz.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse ist der größte Krankenver-sicherer in der Region Rheinland-Pfalz/Saarland und betreut insgesamt 1,2 Millionen Versicherte sowie 80.000 Arbeitgeber. Mit 49 Kundencentern, rund 400 Servicestellen und jährlich rund 1.000 regionalen Gesundheitsangeboten bietet die Gesundheitskasse ihren Versicherten einen wohnortnahen Service rund um das Thema Gesundheit.
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