Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate insgesamt bis zu:
· 9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
· 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
· 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.
Anträge auf Soforthilfe können ab Mittwochabend ausschließlich und damit bürokratiearm in einem vollelektronischen Prozess online gestellt werden. Das Beantragungsverfahren läuft in zwei einfachen Schritten ab. Die Antragsformulare werden beim Wirtschaftsministerium unter www.wm.baden-wuerttemberg.de abrufbar sein und können digital ausgefüllt werden. Da die Anträge mit einer Originalunterschrift versehen sein müssen, sind sie auszudrucken. Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge dann über einen Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation www.bw-soforthilfe.de (ab Mittwochabend). Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.
Die Handwerkskammer übernimmt die Plausibilitätsprüfung der eingegangenen Anträge und leitet sie zum finalen Entscheid und zur Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weiter.
Viele Handwerksbetriebe sind aktiv
„Wir wissen, dass es für viele Handwerksbetriebe aktuell ums Ganze geht. Viele Firmen sind existentiell gefährdet, weil Umsätze einbrechen, Kunden ausbleiben und Lieferengpässe entstehen. Wichtig ist aber auch zu wissen, dass viele handwerklichen Versorger und Dienstleister bis auf weiteres ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen dürfen und ihre Aufträge bearbeiten“, erklärt Kammerchef Thomas Hoefling. „Deshalb beweisen gerade jetzt beispielsweise die lokalen Bäckereien und Metzgereien, dass sie als bedeutende Versorger unserer Bevölkerung unverzichtbar sind und schon deshalb ihre Läden offenhalten.“ Auch handwerkliche Arbeiten beim Kunden wie Montagearbeiten oder die Arbeit auf Baustellen seien weiterhin unter Einhaltung der entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen möglich.
„Da die Situation derzeit laufend neu bewertet wird, empfehlen wir unseren Mitgliedsbetrieben, sich regelmäßig auf der Internetseite der Handwerkskammer unter www.hwk-stuttgart.de/coronavirus zu informieren“, so Hoefling.
Prüfungen sind ausgesetzt
Aktuell finden keine Meister-, Fortbildungs- sowie Gesellenprüfungen statt. Die baden-württembergischen Handwerksorganisationen haben angesichts der aktuellen Situation entschieden, alle Zwischenprüfungen für Auszubildende, die bis zum 24. April 2020 geplant waren, ersatzlos zu streichen. Die Teil 1 Prüfungen bleiben davon unberührt. Diese Ersatztermine werden neu festgelegt, sobald es die Situation zulässt und sich die Risikobewertung verbessert hat. Über die Terminierung der anstehenden Sommerprüfungen (Abschluss- und Gesellenprüfungen) werden die Betroffenen zu gegebener Zeit informiert. Derzeit kann über das Stattfinden dieser Prüfungen noch keine Prognose gestellt werden.
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