„Die Netze sind derzeit stabil und gravierende Beeinträchtigungen werden aktuell nicht erwartet. Die Anbieter sind auf eine Zunahme des Datenverkehrs gut vorbereitet“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Enger Dialog mit der Telekommunikationsbranche
Während der aktuellen Corona-Krise werden aufgrund von Schulschließungen und Heimarbeit das Internet und damit die Telekommunikationsnetze in Deutschland stärker als üblich genutzt. Insbesondere Dienste wie Videostreaming und Downloads von Online-Spielen sind sehr datenintensiv.
Die Bundesnetzagentur steht in regelmäßigem Austausch mit der Telekommunikationsbranche. Die Unternehmen berichten der Bundesnetzagentur täglich über die Situation in den Netzen.
Sollte es wider Erwarten zu einer Überlastsituation kommen, können die Telekommunikationsunternehmen im Einklang mit der Netzneutralitätsverordnung angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Überlastung zu mindern. Das kann zum Beispiel die Reduzierung der Qualität einzelner Dienste beinhalten. Die Bundesnetzagentur hat für diesen Fall einen Leitfaden mit Lösungen und Maßnahmen für ein zulässiges Verkehrsmanagement entwickelt.
Netzentlastende Maßnahmen durch Inhalteanbieter
Die Bundesnetzagentur begrüßt die proaktiven Maßnahmen von großen Inhalteanbietern, wie Netflix, Youtube, Amazon oder Facebook zur Netzentlastung. Diese Anbieter haben ihre Übertragungsqualitäten für Streamingdienste europaweit so angepasst, dass alle Inhalte weiterhin mit hoher Qualität verfügbar sind und gleichzeitig die Netze entlastet werden. Damit leisten alle beteiligten Marktakteure einen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen.
Netzexterne Ursachen
Die Funktionsstörungen, die derzeit von Internetnutzern erlebt werden, haben häufig Ursachen, die außerhalb des Einflussbereichs der Netzbetreiber liegen. So sind z.B. nicht in allen Unternehmen die Kapazitäten für ein Arbeiten im Home Office bereits so dimensioniert, dass sie für ein gesamtes Unternehmen ausreichen. Es kann zudem sein, dass einzelne Internetzugänge nicht über ausreichende Up- oder Downloadgeschwindigkeiten verfügen.
Der neue Leitfaden und weitere Informationen sind unter folgendem Link verfügbar: www.bundesnetzagentur.de/verkehrsmanagement.
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