Bankenkunden kennen es, das Wertpapierberatungsgespräch in der Filiale und viele Banken führen es, das persönliche Wertpapierberatungsgespräch. Dabei ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Geeignetheitserklärung ausgefüllt wird. Aber ist das wirklich eine „wasserdichte“ Dokumentation?

Dokumentation durch Videobeweis

Nach Ansicht von Prof. Dr. Lars Jäger von der Hochschule Worms (Studienrichtung International Business Administration) ist dem nicht so. Gerade im Bereich der Beratung in der Bankfiliale ist die Dokumentation mangelhaft und führte in den letzten Jahren bei mehreren Tausenden Fällen zum Streit. Dabei wäre die Lösung scheinbar einfach. Seiner Ansicht nach wäre die Videoaufzeichnung des Beratungsgesprächs der „ultimative Nachweis“, um ganz genau nachvollziehbar zu machen, was der Kunde einerseits wollte und was er andererseits bekam, bzw. was ihm versprochen wurde.

Für den Streitfall abgesichert

Kommt es zu einem Streitfall, so wären dann Zeugenaussagen mit Erinnerungslücken, ungefähre Angaben, „Hinzudichtungen“ etc. passé. Kunden, Bank, Ombudsstellen und Richter hätten die Möglichkeit, sich das Gespräch nochmals 1:1 anzusehen. Prof. Dr. Jäger ist begeistert: „Stellen Sie sich einmal vor, Sie haben das Gespräch gar im 360 Grad-Modus aufgezeichnet. Dann setzen Sie bequem die Datenbrille auf oder nehmen Ihr Smartphone. Film ab und Sie sind quasi mitten drin im Gespräch und können sich ansehen, wer wann, was genau gesagt hat.“ Das Equipment ist relativ kostengünstig und einen funktionierenden Versuchsaufbau hat Prof. Dr. Jäger auch schon parat.

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