Für insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen bringt die Corona-Krise schon jetzt deutliche finanzielle Einbußen und die Arbeitgeber müssen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilweise Kurzarbeit beantragen oder die Belegschaft in Zwangsurlaub schicken. Ergänzend zu den umfassenden Unterstützungen für die Arbeitgeber, die derzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, setzt auch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ein Zeichen.

„Unbürokratisch bietet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland den Arbeitgebern, Selbständigen und Kleinunternehmern daher die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen an. Wir müssen nun ganz pragmatisch den Unternehmen zur Seite springen und in der herausfordernden Situation helfen. So setzend wir ein Zeichen zur Solidarität und hoffen gemeinsam mit den Betrieben auf einen schnellen Wirtschaftsaufschwung nach der Corona-Pandemie“, erklärt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.

Ganz konkret gilt das Angebot der AOK für Arbeitgeber, die bereits jetzt absehen können, dass sie durch die gegenwärtige Corona-Krise in eine unverschuldete, wirtschaftliche Notsituation geraten und die Versicherungsbeiträge für zunächst die Monate März, April und Mai 2020 nicht fristwahrend zahlen können. Dabei ist eine Stundung der Beiträge grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind. In den kommenden Wochen wird beobachtet, wie schnell die verschiedenen Hilfsinstrumente bei den Unternehmen und Selbstständigen ankommen. Dann wird entschieden, ob die Stundungsregelung gegebenenfalls verlängert werden muss.

Für die Unternehmen und auch die Selbständigen hat die AOK nun zunächst die Möglichkeit geschaffen, sich unbürokratisch mit einer E-Mail an Coronakrise@rps.aok.de zu wenden und hier die Stundung zu beantragen. Auf Nachweise wird dabei verzichtet. Folgende Angaben sind wichtig: Schilderung der gegenwärtigen wirtschaftliche Situation des Unternehmens und welche Möglichkeiten zur Ratenzahlung gesehen werden. Die AOK wird dann die Stundung per E-Mail bestätigen, sodass zumindest in Sachen Sozialversicherungsbeiträge Planungssicherheit für die die Firmen und Selbständigen unmittelbar besteht. Für Selbstständige kommt darüber hinaus vor einer Stundung auch die Möglichkeit der Beitragsermäßigung wegen eines krisenbedingten Gewinneinbruchs in Betracht.

Wie gewohnt stehen den Arbeitgebern und Selbstständigen die bekannten Ansprechpartner der AOK bei Fragen oder weiterem Informationsbedarf zur Verfügung. Zudem bietet auch die Internetseite der AOK für Arbeitgeber https://www.aok.de/fk/rps/ Wissenswertes zur aktuellen Situation und die AOK-Hotline steht ebenso unter 0800 4772000 offen.

Grundsätzlicher Hintergrund:
Mittels der Sozialversicherungsbeiträge bezahlt die Krankenkasse Pflegekräfte und Ärzte in den Kliniken, die Arbeitsagenturen finanzieren damit das Kurzarbeitergeld (welches aktuell Millionen von Arbeitnehmern helfen soll) und natürlich werden davon auch die Renten finanziert. Für diese und noch viel mehr Leistungen benötigen die Renten-, die Arbeitslosen- und die Krankenversicherung die Sozialversicherungsbeiträge.

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