Mit dieser Vorgehensweise trägt das Ministerium der Tatsache Rechnung, dass Messstellenergebnisse alleine keine ausreichende Aussagefähigkeit für den Zustand der Grundwasserkörper haben. Bekanntlich seien die Messungen der Nitratgehalte aufgrund der unterschiedlichen Versickerungs- und Verweilzeiten nicht ausschließlich auf das aktuelle Düngeverhalten der Landwirte zurückzuführen, so der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV). „Mit dem vorliegenden Entwurf zur Neufassung der Landesdüngeverordnung geht Ministerin Heinen-Esser einen mutigen Schritt“, so die Bewertung von RLV-Präsident Bernhard Conzen. Es sei richtig, im Rahmen der Bewertung der Gebietskulisse die neuesten Messergebnisse mit einer Modellberechnung zu verbinden. „Ich bin überzeugt, dass wir im letzten Jahrzehnt bei der Düngung besser geworden sind. Das messen wir jetzt auch und dies muss Maßstab für die Einteilung der Gebiete sein“, so der RLV-Präsident.
Das zur Binnendifferenzierung verwendete Modell „GROWA+ NRW“ gelte nach einer Expertenbewertung als sehr treffsicher hinsichtlich der Einschätzung der unterschiedlichen Einflüsse auf den Nitratgehalt. So werde in weiten Teilen des südlichen Rheinlandes deutlich, dass trotz der in der Tendenz eher niedrigen Stickstoffbilanzüberschüsse die natürlichen Abbauverhältnisse und die geringe Grundwasserneubildung einen erheblichen Einfluss auf den Nitratgehalt im Grundwasser haben. „Ich vertraue darauf, dass wir im Zuge des Monitorings unter Berücksichtigung der tatsächlichen Düngebilanzen unserer Landwirte zukünftig durch diese wissenschaftsbasierte Modellbetrachtung gegenüber der Europäischen Kommission bessere Argumente haben als bei einer reinen Betrachtung des teils trägen Messstellennetzes“, zeigt sich Conzen zuversichtlich.
Nachbesserungen bei der Bundesdüngeverordnung
Unabhängig von der jetzt auf den Weg gebrachten Landesverordnung kritisiert der RLV nach wie vor Detailregelungen in der aktuell diskutierten Bundesdüngeverordnung. „Hier muss dringend nachgebessert werden!“, so Conzen. Der Bund möge sich ein Beispiel an NRW nehmen, wo neue Vorschriften auf wissenschaftlichen Fakten beruhten. Eine pauschale Minderdüngung der Feldfrüchte schade dem Ertragspotential, ohne dass ein Nutzen für das Grundwasser entsteht. Hier sei Augenmaß nötig. „Wir fordern weiterhin die Möglichkeit, Zwischenfrüchte im Herbst mit Wirtschaftsdüngern versorgen zu dürfen. Außerdem müssen Fristsetzungen bei Dokumentation und Aufzeichnung von Düngemaßnahmen praktisch umsetzbar sein“, mahnt der RLV-Präsident.
Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
Rochusstraße 18
53123 Bonn
Telefon: +49 (228) 52006-100
Telefax: +49 (228) 52006-159
http://www.rlv.de