Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bestätigt, dass zum derzeitigen Stand der Corona-Krise „tierärztliche Kliniken und Praxen grundsätzlich geöffnet bleiben dürfen“. Diese Nachricht kam zuerst durch VetiPrax.TV – Das Tierarztfernsehen zu Tage. Damit haben sich Bund und Länder im Rahmen der aktuell vereinbarten Maßnahmen zur Reduzierung sozialer Kontakte auf eine Regelung geeinigt. Ergänzend heisst es, „die Versorgung von Tieren in menschlicher Obhut“ sei von den Regelungen „nicht berührt“.

Auf die Nachfrage der Systemrelevanz hat das BMEL gestern Abend wie folgt geantwortet:

"Die im Nutztierbereich und für die veterinärmedizinische Grund- bzw. Notfallversorgung von Heimtieren tätigen Tierärzte, Tiermedizinischen Fachangestellten und Tierpfleger werden als systemrelevant eingestuft.“ (Stellungnahme BMEL, 25.03.2020)

Ergänzend wurde zwischenzeitlich bestätigt, dass die Europäische Kommission die Tiermedizin als solches systemrelevant eingestuft hat. Damit ist die Produktion und Verteilung tiermedizinischer Arzneimittel in die Leitlinie der Kommission [C(2020) 1897 final v. 23.03.2020] zum Warenverkehr aufgenommen.

Das ist eine gute Nachricht für TierhalterInnen, die nun sicher sein können, dass Ihre Schützlinge auch weiterhin medizinisch versorgt werden können. Auch für InhabernInnen von Kliniken und Praxen bedeutet dies mehr Planungssicherheit, z.B. bei der Versorgung mit Arzneimitteln.

 

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