Die Corona-Pandemie muss dringend eingedämmt werden. Die dafür nötige Vollbremsung der deutschen Gesellschaft hat gravierende Auswirkungen, auch auf die Wirtschaft. Viele kleine wie große Unternehmen sind ebenso wie Solo-Selbstständige durch massive Umsatzeinbußen bei weiterhin laufenden Kosten existenziell betroffen.

Die dringendste Aufgabe ist es, in dieser Situation gemeinsam mit Politik, Finanzwirtschaft und Verbänden die Liquidität der Unternehmen sicherzustellen. Dazu gibt es auf Bundes- und Landesebene umfangreiche, historisch beispiellose Maßnahmen und Hilfsangebote für die Wirtschaft. 

Banken sind Teil der Lösung

Schon in den ersten Tagen sind allein bei den privaten Banken zehntausende Anträge auf Kredite aus dem KfW-Sonderprogramm eingegangen. Erste Kredite wurden bereits bewilligt. Dies betrifft Anträge von Handwerkern und kleinen Betrieben ebenso wie große Unternehmen. Die Banken arbeiten auf Hochtouren, um die Anträge kurzfristig zu bearbeiten.. Allerdings befinden sich die Institute selbst im Krisenmodus, große Teile der Belegschaften arbeiten von zuhause aus. Von Seiten der KfW ist eine Auszahlung spätestens ab dem 14. April 2020 möglich. Die KfW gibt aber Vorabzusagen zu den bereits bewilligten Anträgen an die Banken, so dass diese auch schon vorab den akuten Liquiditätsbedarf der Unternehmen überbrücken können.

Der Bankenverband hat die wichtigsten bislang verfügbaren Informationen für Unternehmen auf seiner Website zusammengestellt.

Auch wenn alle Beteiligten mit Hochdruck daran arbeiten, dass die Hilfe möglichst schnell dort ankommt, wo sie gebraucht wird: Für die Vergabe der Mittel gelten je nach Lage und Firmengruppenzugehörigkeit des betreffenden Unternehmens konkrete Programmkonditionen, die für eine Förderung erfüllt sein müssen.

…und an rechtliche Vorgaben gebunden

Das heißt: Banken können die vom Staat freigegebenen Mittel nicht einfach frei Hand vergeben. So ist zum Beispiel beim KfW-Sonderprogramm 2020/ERP-Gründerkredit Universell Voraussetzung, dass das Unternehmen mindestens drei Jahre am Markt aktiv ist bzw. zwei Jahresabschlüsse vorweisen kann, um einen entsprechenden Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen zu können. 

Nach den Vorgaben der KfW dürfen auch Unternehmen, die schon vor Jahresende 2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren, insbesondere ungeregelte Zahlungsrückstände von mehr als 30 Tagen aufwiesen, nicht in den Genuss der Hilfen gelangen. 

Voraussetzung ist zudem, dass für das Unternehmen auf Basis der Annahme einer sich bis Jahresende 2020 wieder normalisierenden wirtschaftlichen Gesamtsituation eine positive Fortführungsprognose angenommen werden kann, mithin die Durchfinanzierung des Betriebs bis zum 31. Dezember 2020 gegeben ist. 

Allerdings: Es gibt auch noch eine Vielzahl anderer Unterstützungsmöglichkeiten und -angebote, die möglicherweise in Betracht kommen. 

Information heißt das Gebot der Stunde!

So ist es möglich: 

  • Soforthilfemaßnahmen in Anspruch zu nehmen, die sowohl über den Bund als auch über eigene Programme der Bundesländer meist als nicht-rückzahlungspflichtige Zuschüsse gewährt werden
  •  Steuerstundungen bei den Finanzämtern zu beantragen,
  •  Bürgschaften  der Landesbürgschaftsbanken nutzen
  •  und, und, und …

Wenn Sie oder Ihr Unternehmen durch die Corona-Krise in einen finanziellen Engpass gekommen sind und entsprechende Hilfen beantragen möchten, informieren Sie sich bitte auf der Website des Bankenverbandes, auf der Website der KfW oder direkt bei Ihrer Hausbank.

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http://www.bankenverband.de/

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