Widerrufsjoker: EuGH-Urteil mit Folgen im Diesel-Abgasskandal
Aus Sicht von Experten sind potenziell fast 20 Millionen Autokredit- und Leasing-Verträge mit einem Volumen von 340 Milliarden Euro betroffen. Die vom EuGH monierte Klausel findet sich in beinahe allen Verbraucherkreditverträgen, die seit Juni 2010 abgeschlossen worden sind – und das dürften einige Millionen sein. Verbraucher könnten diese Verträge nun im Prinzip widerrufen und so tausende Euro sparen. Der Widerrufsjoker ist auch für vom Diesel-Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter von Interesse. Damit ist die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung der Anzahlung und dem Tilgungsanteil in den bereits gezahlten Raten möglich – ein beinahe verlustfreier Ausstieg aus dem Abgasskandal.
Die Richter in Luxemburg störten sich vor allem an einer sogenannten Kaskadenverweisung. In den Widerrufsinformationen der Darlehensverträge wird für den Beginn der Widerrufsfrist auf "§ 492 Absatz 2" des Bürgerlichen Gesetzbuches verwiesen. Und dort wird wiederum auf andere Paragraphen verwiesen. Juristen nennen das einen Kaskadenverweis. Um das alles verstehen zu können, muss man schon Jurist sein. Der Verbraucher als juristischer Laie kann weder den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung bestimmen noch überprüfen. Genau so wenig kann er feststellen, ob der von ihm abgeschlossene Vertrag alle erforderlichen Angaben enthält, und erst recht nicht, ob die Widerrufsfrist, über die er verfügen kann, für ihn zu laufen begonnen hat. Der Gerichtshoff stellte daher fest, dass der enthaltene Verweis auf die deutschen Rechtsvorschriften nicht dem Erfordernis genügt, den Verbraucher in klarer und prägnanter Form über die Frist und die anderen Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts zu informieren.
Europäischer Gerichtshof urteilt in der Regel verbraucherfreundlich
Der EuGH gilt in den Augen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr als verbraucherfreundlich. Das ist auch für den Diesel-Abgasskandal von VW und Daimler von Interesse. Insgesamt sind sieben Verfahren rund um das Thema Abgasmanipulation als Vorabentscheidung am EuGH anhängig. Im VW-Skandal wird am 28. April 2020 verhandelt (Az. C-693/18). Spannend daran: Die für den VW-Fall zuständige Generalanwältin Eleanor Sharpston hat auch im aktuellen Verfahren zum Widerrufsjoker das entscheidende Votum abgegeben. In der Regel folgt der Gerichtshof bei seinem Urteil den Ausführungen des Generalanwalts. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wertet dies als positives Vorzeichen für den Ausgang des Verfahrens am 28. April. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentral Bundesverband vzbv in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten und einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt. Mit einem Servicepaket greift die Kanzlei Verbrauchern beim VW-Vergleich unter die Arme.
BGH hat Widerrufsjoker im November 2019 nicht gekippt
Im November 2019 schien der Widerrufsjoker vor dem Bundesgerichtshof gescheitert zu sein. Doch der BGH hatte über ganz spezielle Sachverhalten bei Darlehensverträge entschieden. Es ging um die Frage, ob die Angabe des Sollzinses mit 0,00 Euro nach dem Widerruf ordnungsgemäß sei und ob es ausreiche, wenn die Bank die Parameter für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung grob benennt. Für den BGH war das in den beiden vorliegenden Fällen vertraglich ausreichend dargestellt (AZ: XI ZR 650/18; XI ZR 11/19). Damit hatte der BGH aber nicht den Widerrufsjoker ausgeschlossen. Der Widerruf ist nach wie vor möglich, da den Banken zahlreiche andere Fehler unterlaufen, die dazu führen, dass die Widerrufsfrist nie begonnen hat zu laufen – erst Recht nach dem EuGH-Urteil.
Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.
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