"Die gegenwärtige Covid-19-Pandemie ist eine Ausnahmesituation, die auch die Hochschulen mit ihren Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vor außergewöhnliche Herausforderungen stellt", erklärte DHV-Präsident Professor Dr. Bernhard Kempen. "Diese Herausforderungen gilt es anzunehmen. Sie werden bislang auch angenommen. Das Bild einer ,Duldungsstarre‘ der Hochschulen trifft trotz vielerlei Schwierigkeiten nicht zu."
Vielerorts werde auf beeindruckende Weise und mit Hochdruck versucht, zum Semesterbeginn virtuelle Lehre anzubieten und durchzuführen. Dies gelte es zu würdigen und nicht durch Signale der Entmutigung zu relativieren. Der Einsatz digitaler Prüfungsformate werde ebenfalls erörtert. Richtig sei aber auch, dass es zuweilen an der technischen Infrastruktur hapere. Auch könnten nicht in allen Fächern digitale Formate angeboten werden. Ersatz für Laborkurse, die im augenblicklichen Notbetrieb ausgesetzt werden müssten, gebe es auf virtueller Basis kaum.
"In dieser Krisensituation kommt es auf jene Flexibilität an, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Regel auszeichnet", betonte Kempen. "Studierenden dürfen aus den notwendig gewordenen Verschiebungen und Absagen von Prüfungen und Veranstaltungen so wenig wie möglich Nachteile erwachsen. Jede Hochschullehrerin und jeder Hochschullehrer ist aufgerufen, seinen Beitrag zu leisten." Um den Studierenden Nachteile zu ersparen, müsse in einer Ausnahmesituation "kreativ, engagiert und großzügig" gehandelt werden. Das gelte vor allem für formale Ordnungsvorschriften. Eine Promotionsprüfung könne auch digital via Bildschirm abgenommen werden und Öffentlichkeit könne dabei durch einen Livestream hergestellt werden. "Allerdings bleibt es dabei: Qualität ist auch in Corona-Zeiten nicht verhandelbar", erklärte Kempen.
Nur in den Fällen, in denen die Lehre und Prüfungstätigkeit digital nicht ersetzt werden könnten, sei Platz und Raum für ein "Nicht-Semester". Der Gedanke, dass Sommersemester 2020 aufgrund der bekannten Sondereinflüsse nicht wie ein reguläres Semester zu behandeln, könne zwar nicht generell, aber einzelfallbezogen zum Tragen kommen. Vorstellbar sei beispielsweise, dass das Semester für Laborkurse, Praktika oder auch für kleinere Hochschulen ohne ausreichende IT-Unterstützung nicht "gewertet" werden könne. Insbesondere bedürfe es Verlängerungen des BAföG-Bezuges bei von Studierenden nicht zu vertretenem Ausfall der Lehre, wie sie das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereits in Aussicht gestellt habe.
Aufgrund des temporären wissenschaftlichen Notbetriebs dürften auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern insbesondere auf befristeten Stellen keine Nachteile entstehen, so Kempen weiter: "Die Ankündigung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die Vertragslaufzeiten und Fristen für von ihr geförderte Personen und Projekte zu verlängern, weist daher in die richtige Richtung und kann auch anderen Förderern als Vorbild dienen." Aber auch darüber hinaus sei im Einzelfall zu prüfen, ob es bei befristeten Verträgen eine Corona-bedingte zusätzliche Verlängerung geben müsse.
"Die wissenschaftliche Lehre ist so umfassend und so gut wie möglich fortzuführen. Das Sommersemester sollte nicht einfach verloren gegeben werden. Statt Stillstand ist Engagement das Gebot der Stunde", erklärte Kempen abschließend.
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