Das lang erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde von Prof. Robert Roßbruch, DGHS-Vizepräsident, und fünf weiteren Klagen, darunter von Betroffenen, Ärzten und Organisationen, wurde am 26. Februar 2020 in Karlsruhe verkündet. Der § 217 StGB ist nicht verfassungsgemäß. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit umfasse das Recht, über das eigene Leben zu entscheiden und bei einem wohlüberlegten Suizid auch eine Hilfe dabei in Anspruch zu nehmen. Was das Gericht zu dieser Entscheidung bewegt hat und wie mögliche Konsequenzen für die Arbeit der DGHS aussehen können, erörtert in der Frühjahrsausgabe der DGHS-Verbandszeitschrift „Humanes Leben –Humanes Sterben“ (HLS 2020-2) ein Beitrag von Robert Roßbruch (S. 4-6). Eine unmittelbar nach dem Gerichtstermin angesetzte Pressekonferenz von DGHS und Dignitas stellte ein neu geschaffenes Angebot vor: die Beratungsstelle Schluss.PUNKT (S. 7). Weitere Aspekte zu den Folgen des Urteils kamen bei einer Podiumsdiskussion in Berlin zur Sprache (S. 8).

Von der Fülle weiterer Veranstaltungen, die von der DGHS jedes Quartal angeboten werden, zeugt die Rubrik „Aus den Regionen (S. 23-25). Ob und wenn ja welche Veranstaltungen aus den Vorhaben für das zweite Quartal tatsächlich durchgeführt werden können, stand zu Redaktionsschluss noch nicht fest (S. 16-20).

Oftmals haben ältere Menschen mit Ein- und Durchschlafproblemen zu kämpfen. Wie man diese überwinden kann, ist Thema des Service-Artikels (S. 12-13).

Buchbesprechungen, Presseschau und Veranstaltungstipps runden die Zeitschrift wie gewohnt ab. Eine interessante und gewinnbringende Lektüre wünscht Ihnen Ihre HLS-Redaktion!

Journalisten, Schulen und Bibliotheken können die DGHS-Zeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ kostenlos als Print-Ausgabe per Postsendung oder digital als PDF-Datei per E-Mail-Zusendung bestellen. Bitte schreiben Sie dazu an: info@dghs.de.

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