Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsproblemen
Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung besteht bei Patienten, die leichte Symptome einer Erkrankung der oberen Atemwege zeigen, auch wenn bei ihnen ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus abgeklärt werden muss. Damit wurde eine seit Anfang März bestehende Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ausgeweitet. Sie soll vor allem Hausarztpraxen entlasten und gilt vorerst bis zum 23. Juni.
Gespräch mit dem Arzt gehört auf jeden Fall dazu
Patienten sollten sich bei leichten Atemwegserkrankungen oder der Befürchtung, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, telefonisch bei ihrem Hausarzt melden. Die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt in zwei Schritten. Zunächst wird der Patient zu seiner Krankengeschichte befragt. Danach überzeugt sich der Arzt am Telefon persönlich vom Zustand des Patienten. Bei Verdacht einer Infektion gibt er zusätzliche Hinweise, wo man sich testen lassen könne. Dies sollte jedoch zuvor abgesprochen werden.
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