Auch der Verschiebung der Umsetzung der Bundesdüngeverordnung durch die EU-Kommission auf den 1. Januar 2021 als Reaktion auf die Corona-Krise greift aus Sicht des TBV zu kurz. Unsere Kapazitäten sind derzeit mit der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Landwirtschaftsbetriebe ausgelastet. Aufgrund der verlängerten Sperrfristen müssen zeitnah mehr Lagerkapazitäten für Gülle und Festmist gebaut werden. „Die Corona-Krise macht es derzeit schlicht unmöglich diese Arbeiten anzugehen. Die Landwirte müssten jetzt damit beginnen, können aber weder die erforderlichen Baugenehmigungen noch die notwendigen Baukapazitäten bekommen.“, so Wagner. Die Folge wird ein weiterer Abbau der Tierbestände sein, in einigen Fällen auch das Aufgeben ganzer Betriebszweige.
Die Verschiebung auf Januar 2021 eröffnet aber zugleich die Möglichkeit, die Roten Gebiete in Thüringen genauer abzugrenzen. Die Roten Gebiete und deren Messstellen müssen die Einwirkungen nach den tatsächlichen Verursachern ausweisen. Nur wenn die Landwirtschaft als Verursacher feststeht, können Maßnahmen von Seiten der Landwirte auch einen Beitrag zur Verbesserung der Grundwasserqualität leisten. Nach massiven öffentlichen Druck der Thüringer Landwirte überprüft das Thüringer Ministerium für Energie und Umwelt derzeit gemeinsam mit dem TBV, der Interessengruppe „Land schafft Verbindung“ und der „Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft“ sowie dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft das hierfür verwendete Thüringer Messstellennetz. Der TBV begrüßt ausdrücklich diesen jetzt gefundenen kooperativen Weg der Zusammenarbeit, um für die Lebensmittelerzeugung und den Grundwasserschutz gangbare Lösungen zu finden.
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