Die Details zum Kostenerstattungsverfahren und die Antragsformulare für die Einrichtungen befinden sich derzeit im Abstimmungsverfahren zwischen dem GKV-Spitzenverband, den Trägerverbänden und dem Bundesgesundheitsministerium. Der bpa setzt sich dabei für unbürokratische Regelungen ein. Spätestens Anfang nächster Woche soll die Abstimmung abgeschlossen sein und die Musterformulare für die Pflegeeinrichtungen und -dienste sollen zur Verfügung stehen. Meurer: „Damit ist bereits am Ende dieses Monats der Rettungsschirm in absoluter Rekordzeit funktionsfähig.“
Der bpa-Präsident: „Unsere Mitgliedseinrichtungen müssen sich ohne Einschränkung darauf verlassen können, dass ihre Existenz umfassend abgesichert wird, während sie sich mit ihren Beschäftigten mit aller Kraft gegen die Ausbreitung der Corona-Epidemie stemmen und die pflegebedürftigen Menschen bestmöglich versorgen und schützen.“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die pflegerische Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.
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