Die Schließung durch die Corona-Verordnung des Landes verursacht bei den Volkshochschulen im Land wöchentliche Einnahmeverluste in Millionenhöhe. Der Volkshochschulverband Baden-Württemberg fordert deshalb, dass sie sehr schnell ebenso unterstützt werden wie Unternehmen und andere Einrichtungen.

Aufgrund der Untersagung ihres Betriebs verbuchen die 168 Volkshochschulen in Baden-Württemberg Corona bedingte Einnahmeverluste von 1,9 Millionen Euro pro Woche. Die fünfwöchige Schließung vom 16. März bis zum 19. April kostet die Volkshochschulen also 9,5 Millionen Euro. Müssten die Einrichtungen in dieser Zeit – was sie derzeit nicht leisten können – auch noch die Honorare für die Kursleiter*innen übernehmen, ergibt sich sogar eine Summe von 4,1 Millionen Euro pro Woche bzw. von 20,5 Millionen Euro bis zum 19. April.

Sollen die Volkshochschulen und damit die Weiterbildung im Land durch diese Verluste nicht irreparabel geschädigt werden, sind sie auf die Unterstützung des Landes angewiesen. „Der aktuelle Rettungsschirm des Landes passt weder für die Volkshochschulen noch für ihre Kursleiter*innen richtig. Deshalb ist gesonderte Unterstützung unabweisbar.“, so der Direktor des Volkshochschulverbades, Dr. Hermann Huba.

Die Kultusministerin hat diese Unterstützung im Rahmen der jüngst beschlossenen Soforthilfe für Städte und Gemeinden zwar zugesagt. „Entscheidend ist aber auch der Zeitfaktor. Der Vollzug des Soforthilfe-Programms muss schnell geregelt werden, sonst zwingen die Einnahmeausfälle die Volkshochschulen in die Knie“, so Huba.

Das beim Wirtschaftsministerium angesiedelte Corona-Landesprogramm hilft den Volkshochschulen nicht, weil es auf Wirtschaftsunternehmen zugeschnitten ist und es hilft den vhs-Kursleitenden nicht, weil es auf Solo-Selbständige mit Geschäftskosten, etwa für die Anmietung von Räumen zugeschnitten ist. „Sind die Volkshochschulen weiterhin gezwungen, ihre hohen Verluste dadurch zu verringern, dass sie ihren Dozent*innen für die ausgefallenen Unterrichtsstunden keine Honorare zahlen, landen ihre wichtigsten freien Mitarbeiter*innen praktisch in Hartz IV. Auch deshalb benötigen wir umgehend die entsprechende Unterstützung des Landes.“, fordert Huba.

Kurzarbeitergeld ist für freie Mitarbeiter*innen überhaupt nicht vorgesehen, hilft aber den Volkshochschulen in vielen Fällen auch nicht für ihre hauptamtlichen Beschäftigten. „Für die Zeit nach der Untersagung unseres Betriebs erwartet die Bevölkerung wieder ein umfassendes, aktuelles Weiterbildungsprogramm. Das muss jetzt geplant werden. Außerdem arbeiten die Volkshochschulen mit Hochdruck daran, ihre Präsenzangebote für eine Bevölkerung, die zu Hause bleiben muss, in digitale Angebote zu transformieren. Aber auch die Digitalisierung der Angebote kostet Geld, ohne Einnahmen zu ermöglichen, die die Einnahmeverluste auch nur annähernd ausgleichen können.“, so Huba.

Über den Volkshochschulverband Baden-Württemberg e.V.

Zum Volkshochschulverband Baden-Württemberg gehören 168 Volkshochschulen mit über 650 Außenstellen. Die Einrichtungen vor Ort bieten ein flächendeckendes Netz an vielfältigen Angeboten zur Allgemeinbildung, einschließlich der Bildung für nachhaltige Entwicklung, zur Gesundheitsbildung, in den Sprachen, zum Thema Integration und zur beruflichen Qualifizierung sowie in der Alphabetisierung und Grundbildung. Informationen über die Arbeitsfelder der Volkshochschulen finden Sie auf der Homepage des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg: www.vhs-bw.de.

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