Musterfeststellungsklage und Widerrufsjoker
Für die Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage gegen VW eröffnet sich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine neue Alternative zum Vergleichsangebot. Wer beispielsweise sein Fahrzeug über eine der Autobanken von VW finanziert hat, erhält nun die Möglichkeit aus dem Autokredit durch einen Widerruf des Vertrags auszusteigen, Anzahlung, Zinsen und Raten zurückzufordern sowie das Fahrzeug dem Verkäufer wieder auf den Hof zu stellen. Interessant ist das vor dem Hintergrund, dass VW in den Vergleichen den geschädigten Verbrauchern zwischen 1350 und 6257 Euro anbietet und rund 200.00 Teilnehmer von den Vergleichen ausgeschlossen hat. Deshalb macht es für betroffene Verbraucher in jeden Fall Sinn, das Vergleichsangebot anwaltlich unter die Lupe nehmen zu lassen. Gerade die Finanzierung, so die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, muss genauer angeschaut werden. Die Verbraucher-Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentral Bundesverband vzbv in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten und einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt. Mit einem Servicepaket greift die Kanzlei Verbrauchern beim VW-Vergleich unter die Arme.
Widerrufsjoker: EuGH-Urteil mit Folgen im Diesel-Abgasskandal
Aus Sicht von Experten sind potenziell fast 20 Millionen Autokredit- und Leasing-Verträge mit einem Volumen von 340 Milliarden Euro vom aktuellen EuGH-Urteil betroffen. Die vom EuGH monierte Klausel findet sich in beinahe allen Verbraucherkreditverträgen, die seit Juni 2010 abgeschlossen worden. Verbraucherkreditverträge, stellte das Gericht klar, müssen die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist in klarer und prägnanter Form angeben. Wie der Europäische Gerichtshof festhält, reicht es nicht aus, dass der Vertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere nationale Rechtsvorschriften verweist (Urteil vom 26. März 2020, Az.: C-66/19).
Wie sieht eine solche rechtswidrige Formulierung zum Widerruf aus:
„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“
Die Richter in Luxemburg störten sich vor allem an der sogenannten Kaskadenverweisung. In den Widerrufsinformationen der Darlehensverträge wird für den Beginn der Widerrufsfrist auf "§ 492 Absatz 2" des Bürgerlichen Gesetzbuches verwiesen. Und dort wird wiederum auf andere Paragraphen verwiesen. Juristen nennen das einen Kaskadenverweis. Um das alles verstehen zu können, muss man schon über genaue juristische Kenntnisse verfügen. Der Verbraucher als juristischer Laie kann weder den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung bestimmen noch überprüfen. Genau so wenig kann er feststellen, ob der von ihm abgeschlossene Vertrag alle erforderlichen Angaben enthält, und erst recht nicht, ob die Widerrufsfrist, über die er verfügen kann, für ihn zu laufen begonnen hat. Daher verstoße eine solche Formulierung gegen europäische Recht.
Die Folge: Verbraucher können solche Verträge nun widerrufen und so tausende Euro sparen. Der Widerrufsjoker ist auch für vom Diesel-Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter von Interesse. Damit ist die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung aller bereits gezahlten Raten möglich – ein verlustfreier Ausstieg aus dem Abgasskandal.
Servicepaket für VW-Vergleiche zur Musterfeststellungsklage
Seit dem 20. März 2020 wickelt die VW AG auf ihrem Online-Portal die Vergleiche in der Musterfeststellungsklage ab. Die bereits jetzt anlaufenden Probleme zeigen deutlich, wie wichtig es ist, sich bei der Abwicklung anwaltlichen Rat einzuholen. Ist das Angebot im Portal ermittelt oder liegen Probleme vor, heißt es Ruhe bewahren und nichts überstürzen. Bis zum 20. April 2020 hat jeder Zeit, seine Optionen zu überdenken und überprüfen zu lassen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat deshalb ein Servicepaket zusammengestellt, das den Verbrauchern die Entscheidung erleichtert, ob sie den Vergleich annehmen oder in eine für sie lukrativere Einzelklage gehen wollen. Selbst für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung gibt es die Möglichkeit, gegen VW den Rechtsweg einzuschlagen. Ein mit der Kanzlei kooperierender Prozessfinanzierer greift den Betroffenen unter die Arme und übernimmt die Kosten des Verfahrens.
Was steckt genau im Servicepakt drin?
Die Verbraucher-Kanzlei …
- prüft, ob die Verbraucher in die Vergleichsgruppe fallen.
- schätzt ein, ob der Vergleichsbetrag fair für die Verbraucher ist.
- stellt das Vergleichsangebot einer Einzelklage gegenüber.
- nimmt eine Risikoeinschätzung der Möglichkeiten für die Verbraucher vor.
- informiert die Verbraucher über eine mögliche Prozesskostenfinanzierung.
Die Kanzlei hat in zahlreichen Urteilen höhere Zahlungen erreicht, als VW im MFK-Vergleich anbieten möchte. Teilweise sind bis zu 25 Prozent des Kaufpreises als Schadensersatz oder Wertminderung ausgeurteilt worden. VW bietet für manche Fahrzeuge zehn Prozent an. Hier muss genau geprüft werden, wie die Chancen auf eine Einzelklage einzuschätzen sind. Dabei hilft das Servicepaket.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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