Feuerverzinkter Betonstahl ist seit langem in Deutschland bauaufsichtlich zugelassen (Zulassungsnummer Z-1.4-165). 2019 wurde die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung aktualisiert und um eine allgemeine Bauartgenehmigung erweitert. Neben zahlreichen praxisrelevanten Verbesserungen wie dem Biegen vor dem Feuerverzinken macht die neue Zulassung erstmals in den Expositionsklassen XC1 bis XC4 eine Abminderung der Betondeckung möglich. Zudem dürfen nun auch weiterverarbeitete Bauprodukte wie Mattenkörbe oder Bügel feuerverzinkt werden. Um die Neuerungen kompakt darzustellen, wurde das Arbeitsblatt B.6 „Feuerverzinkter Betonstahl“ erarbeitet.
Es steht als kostenloser Download unter www.fv.lc/ab-b6 zur Verfügung. Weitere Informationen zu feuerverzinktem Betonstahl sind unter www.feuerverzinken.com/betonstahl zu finden.
Über die Institut Feuerverzinken GmbH
Der Industrieverband Feuerverzinken e.V. und seine Serviceorganisation, das Institut Feuerverzinken GmbH, vertreten die deutsche Stückverzinkungsindustrie. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland mehr als 1,9 Mio. Tonnen Stahl stückverzinkt. Wichtige Anwendungsbereiche des Korrosionsschutzes durch Feuerverzinken sind u. a. Architektur und Bauwesen sowie die Verkehrstechnik und der Fahrzeugbau. Weitere Informationen zum Feuerverzinken unter: www.feuerverzinken.com.
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