Die Corona-Pandemie stellt die deutsche Wirtschaft vor außerordentliche Herausforderungen. Der Virus hat den Alltag fundamental verändert. Staat und Wirtschaft müssen sich mit einer Vielzahl von neuen Fragestellungen in einem sich dynamisch entwickelnden Umfeld auseinandersetzen. Die Hotel- und Gaststättenbetriebe sind wirtschaftlich sehr stark belastet.

Eine Betriebsschließungsversicherung findet in diesem Fall jedoch keine Anwendung. Die Betriebsschließungsversicherung ist für die Schließung eines Betriebs, in dem eine entsprechende Krankheit oder Krankheitserreger aufgetreten sind, konzipiert. Die Allgemeinverfügungen der Länder betreffen überwiegend Betriebe, die nicht von einem Infektionsfall betroffen sind. Auf eine vorsorgliche, flächendeckende Schließung von Betrieben sind das Infektionsschutzgesetz und damit auch die Betriebsschließungsversicherung nicht ausgerichtet.

Der Konzern Versicherungskammer nimmt in dieser Ausnahmesituation gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahr. Unter Federführung mehrerer Versicherer, unter anderem der Versicherungskammer Bayern wurde heute eine gemeinsame Lösung mit der Bayerischen Staatsregierung, dem Hotel- und Gaststättenverband Bayern (DEHOGA) sowie mit dem Verband der Bayerischen Wirtschaft (vbw) gefunden. 

Barbara Schick, Vorstand für die Kompositversicherung im Konzern Versicherungskammer führt dazu aus "Mit dieser Lösung haben unsere Kunden die Gewissheit, dass wir sie auch jetzt nicht alleine lassen und ihnen dabei helfen, ihre Liquidität kurzfristig sicher zu stellen. Wir sind uns im Klaren darüber, dass sich viele Kunden bereits in einer wirtschaftlichen Notsituation befinden. Wir werden die Schadenmeldungen mit höchster Priorität bearbeiten.“

Die zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen des Staates, beispielsweise durch das Kurzarbeitergeld und die Soforthilfsmaßnahmen bzw. Zuschüsse der Länder und des Bundes zur Aufrechterhaltung der Liquidität der Unternehmen haben den wirtschaftlichen Schaden der betroffenen Firmen bereits deutlich reduziert.

Den Kunden der Versicherungskammer aus dem Hotel- und Gaststättenbereich, die eine Betriebsschließungsversicherung bei ihr abgeschlossen haben, zahlt die Versicherungskammer auf die verbleibenden durchschnittlichen Einbußen des Kunden von ca. 30 Prozent, die Hälfte, d.h. 15 Prozent der vereinbarten Tagesentschädigung für die Dauer der versicherten Haftzeit. Die Zahlung der Versicherungskammer nicht auf die staatliche Unterstützung angerechnet.

Über Versicherungskammer Bayern

Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und inzwischen der siebtgrößte Erstversicherer in Deutschland. Im Geschäftsjahr 2019 erzielte er Beitragseinnahmen von insgesamt 8,7 Mrd. Euro (vorläufig). Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig. Der Krankenversicherer der S-Finanzgruppe ist zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit tätig. Von großer Bedeutung ist das gesellschaftliche Engagement des Konzerns Versicherungskammer. Die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Strategie der Förderung ehrenamtlicher Einrichtungen und Initiativen, die insbesondere im Bereich der Prävention und Sicherheit tätig sind, wird seit einigen Jahren zusätzlich gestärkt durch die beiden Stiftungen, Versicherungskammer-Stiftung und Versicherungskammer-Kulturstiftung. Zudem ist der Konzern Versicherungskammer bereits zum dritten Mal mit dem Zertifikat "Beruf und Familie" als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet worden. Er hat rund 6.700 Beschäftigte, davon gut 300 Auszubildende.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Versicherungskammer Bayern
Maximilianstr. 53
80530 München
Telefon: +49 (89) 2160-0
Telefax: +49 (89) 2160-3009
http://www.vkb.de

Ansprechpartner:
Claudia Scheerer
Leitung Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (89) 2160-3050
Fax: +49 (89) 2160-3009
E-Mail: presse@vkb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel