Ostern steht vor der Tür. Daher heißt es jetzt für die Autofahrer: Umstieg auf Sommerreifen! Leider bedeutet dieser Reifenwechsel für die meisten nicht nur einen lästigen Werkstatttermin, sondern sie stellen sich auch die Frage: Sind die (neuangeschafften) Winterreifen während der Lagerung gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert? Immerhin kann ein Satz Winterreifen mehrere hundert bis sogar über eintausend Euro kosten.

„Deshalb ist es wichtig, die eigene Hausratversicherung durchzusehen oder den eigenen Versicherungvermittler bzw. den eigenen Versicherungsmakler zu konsultieren, um zu klären, ob lagernde Winterreifen mitversichert sind“, informiert Sabine Mayer-Paris, Sprecherin des Bezirks Stuttgart im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Denn nur in bestimmten Fällen sehen Hausratversicherungen den Einschluss von lagerndem Kfz-Zubehör vor.“

Auch die eigene Kfz-Teilkasko sollte man prüfen, ob das Diebstahlrisiko abgedeckt ist. Die meisten Versicherer haben die Lagerung eines Radsatzes standardmäßig eingeschlossen, wenn sie sicher unter Verschluss gehalten werden. Das kann auch für diejenigen gelten, die ihre Winterreifen bei einem Reifen- oder Autohändler einlagern. Trotzdem sollte man sich vorsichtshalber bei ihm erkundigen, ob und in welcher Höhe er für Diebstahl der Reifen haftet.

In Zeiten der Corona-Pandemie und dem Gebot Abstand zu halten vergeben die Kfz-Werkstätten nur einzelne Termine zum Reifenwechsel, mit entsprechend langer Vorlaufzeit. Manch einem Kfz-Besitzer dauert diese Prozedur zu lange und wechselt daher selbst die Reifen mit dem Wagenheber.

Mayer-Paris und Kollegen weisen bei dieser Gelegenheit hin, dass dann bei Schäden am Auto, beispielsweise durch falsches Ansetzen oder Abrutschen der Wagenheber, nur diejenigen auf der sicheren Seite sind, die eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen haben, die auch Eigenschäden abdeckt. Bei Teilkasko muss der Autobesitzer aus eigener Tasche für alle Schäden aufkommen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BVK e.V. Bezirksverband Stuttgart c/o Sabine Mayer-Paris
Robert-Koch-Str. 14
70563 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 219520-11
Telefax: +49 (7194) 911688
https://www.bvk.de/

Ansprechpartner:
Sabine Mayer-Paris
Telefon: +49 (711) 219 520 11
E-Mail: bvkstuttgart_mayerparis@mayer-paris.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel