Die Entwicklung im Markt für gefährliche Abfälle zeigt, dass sich das Aufkommen über die letzten Jahre hinweg aufgrund verschärfter rechtlicher Rahmenbedingungen und zunehmender Engpässe bei den Verwertungskapazitäten deutlich erhöht hat. Die Einstufung von Produkten als gefährliche Abfälle oder die Neuregelung der Basler Konvention zur Ausweitung des Exportverbots von gefährlichen Kunstoffen auf EU-Ebene ab 2021 tragen zu zusätzlichen Aufkommen in Deutschland bei. Vor diesem Hintergrund untersucht waste:research (eine Marke des Trend- und Marktforschungsinstitut trend:research) im Rahmen seiner Studie „Entsorgung gefährlicher Abfälle in Deutschland bis 2030“ Entwicklungen, Technologien und Verfahren zur Verwertung von Sonderabfällen in den nächsten zehn Jahren.

Nachdem sich die Menge des gefährlichen Abfalls in Deutschland zu Beginn der 2010er Jahre stabilisierte, erreichte sie nach einem deutlichen Anstieg im Jahr 2017 ca. 25 Mio. Tonnen. Dabei produziert der Bereich Produktion und Gewerbe mit fast 36 Prozent den größten Anteil an gefährlichen Abfällen, gefolgt von Abfällen aus dem Bau- bzw. Abbruchgewerbe mit 33 Prozent und Behandlungsanlagen mit 27 Prozent.

Verschärfte rechtliche Rahmenbedingungen lassen Menge gefährlichen Abfalls weiter ansteigen

Zur gleichen Zeit verschärfen sich die rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl auf Bundes- wie auch auf europäischer Ebene. Durch die Neueinstufung von Produkten als gefährliche Abfälle, u.a. aufgrund der Senkung des erlaubten Grenzwertes entsprechender Elemente, wird die Menge des gefährlichen Abfalls weiter ansteigen. So werden Produkte, die mehr als ein Prozent Titandioxid enthalten, zukünftig in der EU als gefährliche Abfälle eingestuft und daher nicht mehr recycelt. Dies betrifft etwa 400.000 Tonnen an Lacken, Farben, Kunststoffen, Papier, Baustoffen, Stahl, Glas, Kosmetika, Pharmaprodukten, Textilien, Leder, Klebstoffen oder Importkohle.

Auch die aktuelle Neuregelung der Basler Konvention trägt zu dieser Entwicklung bei. Das Abkommen, das von 187 Staaten getragen wird, stärkt den aufkommenden inländischen Recyclinggedanken durch genauere Deklarationspflichten und sieht ein Exportverbot für gefährliche Kunststoffabfälle sowie solche, die sich kaum recyceln lassen, ab dem 1. Januar 2021 vor. Dies bedeutet, dass entsprechende Abfälle nur mit Zustimmung der Behörden der Ex- und Importländer eingeführt werden dürfen. Dies unterstützt die nationale Ausfuhrkontrolle und entlastet Länder, die nicht über eine angemessene Infrastruktur für die umweltgerechte Entsorgung oder für das Recycling von diesen Kunststoffabfällen verfügen, erhöht aber voraussichtlich auch die Abfallmenge in Ländern wie Deutschland, die einen Großteil des entsprechenden Abfallvorkommens zuvor exportiert haben.

„Coronakrise“ lässt gefährliche Abfallmenge mittelfristig sinken – langfristig wieder zunehmende Kapazitätsengpässe erwartet

Aktuelle Interviews von waste:research mit Branchenvertretern weisen darauf hin, dass die derzeitigen Entwicklungen rund um COVID-19 erhebliche Auswirkungen auf den Markt für gefährliche Abfälle haben. Dabei erwarten die meisten Befragten, dass kurzfristig Kapazitäten frei werden, die jedoch je nach Schwere der „Coronakrise“ direkt und unmittelbar für die steigende Menge von infektiösen Abfällen benötigt werden. Für die mittelfristige Entwicklung in den kommenden zwei bis drei Jahren wird hingegen ein Einbruch erwartet. Ein Grund hierfür ist die Krise in der Automobilindustrie, welche so z.B. zu einer Abnahme der durch die Behandlung von Lacken und Legierungen entstehenden Abfallmenge führt. Auch für andere Wirtschaftsbereiche, wie z.B. der Baubranche, erwarten die Umfrageteilnehmer Einbußen im Zuge der „Coronakrise“. Diese sind im Wesentlichen abhängig von Intensität und Dauer der Krise; wenn Baustellen, wie aktuell in Italien oder Spanien, zeitweilig geschlossen werden, wird sich die Abfallmenge hier vorübergehend stark reduzieren.

Für die langfristig voraussichtlich wieder steigenden Volumina gefährlicher Abfälle sind viele Bundeländer mit ihren knappen Sonderabfallbeseitigungskapazitäten nur unzureichend vorbereitet; viele sind daher auf andere Einrichtungen, insbesondere in NRW, angewiesen. Doch auch die dort zu Verfügung stehenden Behandlungskapazitäten von jährlich ca. 7 Millionen Tonnen sind voraussichtlich nicht ausreichend. Das hohe Alter vieler Verbrennungsanlagen stellt aufgrund teilweise längerer Stillstandzeiten (u.a. wegen Revision oder Abschaltung) ein erhebliches Risiko bezüglich Kapazitätsengpässen dar. Auch die voraussichtliche Einschränkung der Vermischung von gefährlichen Abfällen durch die Änderung des § 9 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Einführung des § 9a KrWG kann zu Entsorgungsproblemen führen: da unzulässige Vermischungen fortan zu trennen sind, müssen bestehende Stoffströme im Markt umgelenkt werden, um eine gesetzeskonforme Behandlung und Entsorgung zu ermöglichen. Dies hat Auswirkungen auf das Aufkommen gefährlicher Abfälle sowie – aufgrund der Vorschrift, dass entsprechende Abfälle nur in durch das Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG) zugelassenen Anlagen behandelt werden dürfen – auf die verfügbaren Kapazitäten von Behandlungsanlagen, Mitverbrennungsanlagen und Sonderabfallverbrennungsanlagen.

waste:research Studie analysiert Trends, Chancen und Risiken für die Entsorgung gefährlicher Abfälle bis 2030

Vor diesem Hintergrund untersucht waste:research in der geplanten Potenzialstudie „Entsorgung Gefährlicher Abfälle in Deutschland bis 2030“ u. a. die Rahmenbedingungen für die Abfall- und Entsorgungsbranche sowie die Entwicklung gefährlicher Abfälle in Deutschland bis 2030. Neben den zukünftigen Verfahren und Technologien für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen wird zudem die Relevanz von KI-Technologien zur Entwicklung von neuen Stoffen aus gefährlichen Abfällen betrachtet. Auf dieser Basis werden anschließend Trends, Chancen und Risiken sowie Strategien für Marktteilnehmer untersucht.

Mit Hilfe der Potenzialstudie können sich sowohl Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen als auch Anlagenbauer/-planer und Komponentenhersteller einen Überblick über zukünftige Marktpotenziale für die Entsorgung gefährlicher Abfälle verschaffen. Die Studie ist mit dem Kick-off am 21.02.2020 in die Bearbeitung gestartet. Für den 15.04.2020 ist ein Szenario-Workshop geplant, wo eine Vielzahl von Prämissen für die Prognose und deren Szenarien diskutiert werden; hierzu sind alle Studienteilnehmer herzlich eingeladen.

Weitere Informationen können Sie unter presse@wasteresearch.de anfragen.

Über die trend:research GmbH

Als Branchenspezialist besitzt trend:research aktuelle und umfassende Informationen und Daten über Marktentwicklungen, Wettbewerb, Technologien, Trends, Chancen und Risiken der deutschen Ver- und Entsorgungswirtschaft. Neben frei verkäuflichen Multi-Client-Studien, die durch langjährig erprobte Methodik theoretische Grundlagen mit aktuellen Marktdaten, Prognosen und Wettbewerbsanalysen liefern, erstellt trend:research auch Studien im direkten Kundenauftrag, die neben dem Thema auch in puncto Methodik, Fokussierung und Umfang individuell abgestimmt werden. trend:research berät Unternehmen mit Blick auf den aktuellen Markt in bisher 630 Projekten und über 680 Multi-Client-Studien neutral, praxisnah und kundenspezifisch – bereits seit über 22 Jahren. waste:research ist eine Marke von trend:research.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

trend:research GmbH
Parkstrasse 123
28209 Bremen
Telefon: +49 (421) 43730-0
Telefax: +49 (421) 43730-11
http://www.trendresearch.de

Ansprechpartner:
Monique Kuhlenkamp
Telefon: +49 (421) 43730-0
E-Mail: presse@wasteresearch.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel