Nach Gerichtsurteilen aus dem vergangenen Jahr verfallen Urlaubsansprüche nicht mehr automatisch. Sondern nur noch dann, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub tatsächlich nehmen kann und ausdrücklich vom Arbeitgeber auf den Verfall hingewiesen wurde. „Die Urlaubszeit führt nicht selten zum Konflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Was darf der Arbeitgeber, wenn es um das Thema Urlaub geht? Welche Rechte hat der Arbeitnehmer?“ führt IHK-Ansprechpartnerin Tamara Engel aus.
Das Webinar gibt ein Update in Fragen des Urlaubsrechts und geht dabei auf die Besonderheiten in Zeiten von Corona und Kurzarbeit ein. Referentin ist Alexandra Hecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht, dhpg. Nach erfolgter Anmeldung unter
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