Dies haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der SAP SE in Umsetzung des kürzlich verabschiedeten Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie beschlossen. Nach diesem Gesetz dürfen börsennotierte Unternehmen Hauptversammlungen virtuell durchführen.
Die SAP hat alle Möglichkeiten geprüft, um die Hauptversammlung unter Wahrung der Gesundheit der Aktionäre, Mitarbeiter sowie der beteiligten Dienstleister abzuhalten. Angesichts der mit der anhaltenden Corona-Krise verbundenen Unsicherheit stellt eine virtuelle Hauptversammlung die bestmögliche Lösung dar.
Durch das Festhalten am ursprünglich geplanten Termin wird die Auszahlung der Dividende, vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre, nach wie vor am 26. Mai 2020 erfolgen. Der Dividendenvorschlag von 1,58 € je Aktie bleibt unverändert.
Aktionäre können über elektronische Kommunikation ihr Stimmrecht ausüben und Vollmacht erteilen. Davon unberührt bleiben die schon bisher bestehenden Möglichkeiten, das Stimmrecht per Briefwahl und die Vollmachtserteilung auch auf dem Postweg oder per Fax auszuüben bzw. zu erteilen. Des Weiteren haben Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilbesitzes erbracht haben, bis zum 17. Mai 2020 die Möglichkeit, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation einzureichen. Die Veranstaltung wird live unter www.sap.de/hauptversammlung übertragen. Weitere Details werden in der Einladung und den Unterlagen zur Hauptversammlung sowie im Internet unter www.sap.de/hauptversammlung veröffentlicht werden.
Darüber hinaus hat die SAP bekannt gegeben, dass sie ihr Aktienrückkaufprogramm in Höhe von rund 1,5 Mrd. € im ersten Quartal 2020 abgeschlossen hat. Die SAP hat 14.070.538 Aktien zu einem durchschnittlichen Kurs von rund 106,04 € zwischen dem 20. Februar und dem 19. März 2020 zurückgekauft. Für 2020 sind keine weiteren Aktienrückkäufe geplant.
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