Die Behandlung mit Blutplasma, das von geheilten Patienten gewonnen wird, ist ein altes Therapieprinzip. In ersten Erprobungen scheint dies auch bei COVID-19-Erkrankungen zu wirken. Das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) wird an einer multizentrischen, klinischen Studie zur Therapie von COVID-19 teilnehmen. Dabei soll Blutplasma von Menschen eingesetzt werden, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben.

Nach einer durchgemachten Infektion befinden sich Antikörper gegen den Krankheitserreger im Plasma. In Laborversuchen haben diese Antikörper eine neutralisierende Wirkung gegen das SARS-CoV-2-Virus. Daher könnte mit Gabe dieser Antikörper der klinische Verlauf einer schweren COVID-19-Erkrankung günstig beeinflusst werden. Dies soll in der Studie geprüft werden. Die Studie wurde vom Paul Ehrlich-Institut, der für Arzneimittelprüfungen zuständigen Bundesoberbehörde, am 7. April 2020 genehmigt. Am selben Tag hat das Zentrum für Transfusionsmedizin und Hämotherapie am UKGM in Gießen (Langhansstraße 7) und Marburg (Baldingerstraße) von der zuständigen Hessischen Aufsichtsbehörde die Erlaubnis erhalten, Blutplasma, das Antikörper gegen SARS-CoV-2 enthält, herzustellen.

Für die Gewinnung ausreichender Mengen an Blutplasma werden nun Menschen gesucht, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben. Bei der Blutplasmaspende wird das Blut aus einer Armvene des Spenders in einen geschlossenen, sterilen Kreislauf geleitet, wo es durch Zentrifugation in seine Bestandteile aufgetrennt wird. Das Plasma wird zurückbehalten, die Blutzellen werden dem Spender wieder zurückgegeben. Daher kann eine Plasmaspende in wöchentlichen Abständen erfolgen. Das gewonnene Blutplasma wird auf verschiedene Infektionserreger getestet. Es wird auch geprüft, ob und in welcher Menge Antikörper gegen SARS-CoV-2 nachweisbar sind. Das Blutplasma wird tiefgefroren gelagert und später für die Anwendung am Patienten aufgetaut.

Voraussetzungen für die Spende im Rahmen der Studie sind:

  • Sie haben eine bestätigte COVID-19-Erkrankung, bei der SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, durchgemacht. Dafür benötigt das Klinikum den Arztbrief oder das Schreiben des Gesundheitsamtes.
  • Seit dem Abklingen der COVID-19-Symtpome sind jetzt mindestens zwei Wochen vergangen.
  • Sie sind zwischen 18 und 68 Jahren alt und fühlen sich gesund.
  • Sie wiegen mehr als 70 kg und sind in guter körperlicher Verfassung.
  • Sie sind bereit, für mehrere Wochen jede Woche etwa zwei Stunden aufzubringen, um in Gießen oder Marburg Blutplasma zu spenden.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen und  Blutplasma spenden möchten, bitten wir Sie, sich – je nach Ihrem Wohnort – bei unserer Blutspende in Gießen (Telefon: 0641-985-41506) oder in Marburg (Telefon: 06421-58-64492) zu melden. Wir vereinbaren dann einen Termin zur Voruntersuchung mit Ihnen. Wir freuen uns auch im Interesse unserer schwerkranken Patienten über Ihre solidarische Hilfe und bitten Sie um Ihre Unterstützung!

Weitere Informationen:

Studienverantwortliche sind:

  • K. Tello (Medizinische Klinik II) und Prof. Dr. G. Bein (Transfusionsmedizin) für Gießen
  • Dr. H. Wulf (Anästhesie), Prof. Dr. J. R. Schäfer (ZusE) und Prof. Dr. U. Sachs (Transfusionsmedizin) für Marburg

Kontaktmailadresse: ulrich.sachs@staff.uni-marburg.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
Rudolf-Buchheim-Straße 8
35392 Gießen
Telefon: +49 (641) 98560
Telefax: +49 (641) 98540017
http://www.ukgm.de

Ansprechpartner:
Frank Steibli
Leiter Kommunikation / Pressesprecher
Telefon: +49 (641) 985-51020
E-Mail: frank.steibli@uk-gm.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel