Damit werde teilweise ein Vorschlag des VCD aufgegriffen, der seit 2016, als die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit im Regionalverkehr stark abgesunken war, eine entsprechende Entschädigungsregelung bei den Fahrgastrechten aufzunehmen: „Während es für Fernreisende mit Entschädigungszahlungen ab 60 Minuten Verspätung europaweit geregelte Mindestansprüche gibt, fehlen bislang für Pendler angemessene Regelungen bei länger andauernden Qualitätseinschränkungen durch Zugausfälle und Verspätungen“, erklärt VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb.
Allerdings sei die jetzige Entschädigungszahlung eine Einmalaktion für den Zeitraum von Juni 2019 bis Februar 2020, stellt der VCD fest. Da aber auch zukünftig nicht ausgeschlossen werden könne, dass es auf einzelnen Strecken zu länger anhaltenden Verspätungen bzw. Zugausfällen kommen könne, sollte dauerhaft eine an Qualitätskriterien orientierte Erstattungsregelung für Pendler in eine Fahrgastrechtecharta des Landes aufgenommen werden, fordert der VCD.
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