1. „Ich werde automatisch Betreuer, wenn mein Ehepartner entscheidungsunfähig ist.“
„Wenn eine Person entscheidungsunfähig ist, liegt es nahe, dass der Ehepartner automatisch über dessen Belange bestimmen darf“, erklärt Suhre. „Auch alleinstehende Personen gehen davon aus, dass sich die nahestehenden Verwandten um einen sorgen dürfen.“ Grundsätzlich ist das nicht so: „Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestellt oft das Betreuungsgericht einen Betreuer, der über das Vermögen des Betroffenen bestimmt. Nur mit einer Vorsorgevollmacht kann das verhindert werden“, fügt Suhre hinzu. Eine Kombination aus einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung sichert gleich doppelt ab.
2. „Wenn ich sterbe, werden die Paten oder Verwandten Vormund meiner Kinder.“
Nach dem eigenen Tod wünschen sich viele, dass die eigenen Kinder behütet und geschützt im Kreis der Familie aufwachsen. „Eine Sorgerechtsverfügung auszufüllen, am besten direkt nach der Geburt des Kindes, ist hier besonders wichtig“, betont Suhre. Fehlt diese, entscheiden Jugendamt und Familiengericht darüber, wer sich um die Kinder kümmert. Das ist besonders für Alleinerziehende und Patchwork-Familien von Bedeutung.
3. „Ein Widerruf von Vorsorgedokumenten ist nicht möglich.“
Die Angst davor, eine falsche Entscheidung zu treffen und diese nicht mehr revidieren zu können, ist weit verbreitet. So ist die Sorge groß, wenn Personen ein Testament oder eine Patientenverfügung erstellen möchten: „Was ist, wenn ich meiner besten Freundin bald nicht mehr vertraue?“ Oliver Suhre kann beruhigen: „Oft sorgen sich Personen zu viel, denn eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos geändert und widerrufen werden, dies kann sogar mündlich erfolgen. Dafür wenden sich Personen an einen Notar sowie die Bevollmächtigten.“
4. „Mit einer Patientenverfügung werde ich im Notfall nicht behandelt.“
Lange Wartezeiten und Ungeduld – viele Patienten haben Sorgen, wenn sie ein Krankenhaus betreten. Die Angst ist groß, dass Patientenverfügungen und Dokumente die Wartezeit verändern. „Jeder Arzt behandelt Patienten gleich. Die Verfügung spielt erst später eine Rolle, wenn Ärzte entscheiden, wie sie die Behandlung fortsetzen sollen“, klärt Suhre auf. „Dennoch beziehen sie Bedürfnisse ein, wenn zum Beispiel keine Reanimation gewünscht ist.“
5. „In meinem Alter brauche ich keine Vorsorgedokumente ausfüllen.“
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist hier, dass vor allem ältere Personen Vorsorgedokumente ausfüllen sollen und eine Patientenverfügung nur bei Kranken sinnvoll ist. Fest steht jedoch, dass alle Personen ab 18 Jahren eine Patientenverfügung erstellen können und auch sollten. „Besonders die unerwarteten Unfälle beim Sport oder in der Freizeit werden unterschätzt“, begründet Suhre. „Patientenverfügungen, Testamente und jegliche Vorsorgedokumente unterstützen die Betroffenen und Angehörigen besonders.“
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