Die Bundesregierung hat gestern beschlossen, die Notbetreuung in Kindertagesstätten fortzusetzen und schrittweise für weitere Berufs- und Bedarfsgruppen zu öffnen. Welche Berufs- und Bedarfsgruppen es sein sollen und unter welchen Schutzbedingungen die Öffnung erfolgen kann, blieb offen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie-Deutschland: "Viele Familien kommen durch die Kontaktsperren und die Schließung von Kindergärten und Schulen an ihre physische und psychische Belastungsgrenze. Wir dürfen die Familien in dieser Ausnahmesituation nicht allein lassen. Familien in engen Wohnverhältnissen und ohne Ausweichmöglichkeiten sind hoch gefährdet.

Deshalb brauchen wir die schrittweise Öffnung der Einrichtungen. Bei der Ausweitung der Notbetreuung müssen vor allem Kinder von Alleinerziehenden und auch aus besonders belasteten Familien berücksichtigt werden. Dazu gehören auch Kinder aus Familien, in denen Angehörige zu pflegen oder Menschen mit Behinderung begleitet werden müssen. Wenn beide Eltern im Homeoffice arbeiten müssen, ist ebenfalls wieder eine Betreuung der Kinder notwendig.

Für die Betreuung der Kinder in den Tageseinrichtungen müssen nicht nur Hygienepläne vorliegen, sondern auch Rahmenbedingungen und pädagogische Konzepte angepasst werden. Kleine, homogene Gruppen, Schutzmasken und Desinfektionsmittel sowie Konzepte, wie spielerisch die Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen vermittelt werden können, sind jetzt das Gebot der Stunde. Insbesondere kleine Kinder suchen die Nähe und es ist für sie schwierig, das Abstandsgebot einzuhalten. Für den notwendigen Infektionsschutz in den Einrichtungen muss auf jeden Fall gesorgt sein."

Über die konkrete Ausgestaltung der schrittweisen Öffnung von Schulen und Kindergärten wird in den kommenden Wochen zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern beraten. Das nächste Treffen ist am 30. April angesetzt.

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