Die deutsche Bundesregierung und die Kreditversicherer spannen gemeinsam einen Schutzschirm in Höhe von 30 Milliarden Euro – mit Beteiligung der R+V Versicherung. Das Ziel: Auch in der Corona-Krise Lieferanten umfassend gegen Zahlungsausfälle abzusichern.

Die Kreditversicherung greift immer dann, wenn ein Abnehmer im In- oder Ausland seine Rechnung nicht bezahlen kann. „Wir müssen die Lieferanten in dieser schweren Zeit schützen. Als großer Versicherer des deutschen Mittelstands sehen wir uns hier in der Verantwortung“, sagt Edgar Martin, Komposit-Vorstand bei der R+V Versicherung. „Deshalb haben wir uns dieser Initiative der Bundesregierung sofort angeschlossen und sie maßgeblich mitgestaltet.“

Die Vereinbarung beinhaltet folgendes: Der Bund stellt eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer bis zu 30 Milliarden Euro und zwar von März bis Ende 2020. Auch die Kreditversicherer leisten einen erheblichen Beitrag. Sie erhalten die Versicherungssummen im bestehenden Umfang von rund 400 Milliarden Euro aufrecht und tragen Verluste in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro selbst. Außerdem übernehmen sie die Ausfallrisiken, die über die Garantie des Bundes hinausgehen. „Im Gegenzug verpflichten wir uns mit dieser Vereinbarung, zwei Drittel unserer Prämieneinnahmen des Jahres 2020 an den Bund abzuführen“, sagt Martin. „Als genossenschaftlich orientierter Versicherer leisten wir damit einen erheblichen Beitrag zur Stabilisierung der Wirtschaft und der Lieferketten in dieser Ausnahmesituation.“

Alexander Niemeyer, Bereichsleiter Banken/Kredit ergänzt: „Viele eigentlich gesunde Unternehmen sind nur durch die Corona-Krise in Not geraten. Sie brauchen diese Versicherungssummen, um weiterarbeiten zu können.“ Ein zusätzliches Plus der R+V: Unsere Versicherungsnehmer können ihren Abnehmern helfen, indem sie Zahlungsziele von März bis Juni um zwei Monate verlängern können, ohne dass dies negative Auswirkungen auf den künftigen Versicherungsschutz hat. Das ist aber kein Freifahrtschein für unsichere Geschäfte: Die R+V prüft auch zukünftig die Bonität der Abnehmer in gewohnter Art und Weise.

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