Das Hilfsangebot von Bund und Land wird von den Handwerksbetrieben im Kammerbezirk weiterhin genutzt. „Noch immer gehen täglich etwa 100 Anträge bei uns ein, die große Welle der Antragsstellungen ist zwischenzeitlich jedoch deutlich abgeebbt“, so Hoefling. Die neuen Antragsformulare, die je nach Anzahl der Mitarbeiter eine Unterscheidung in Bundes- und Landeszuschüsse vorsehen, seien gut angenommen worden, der Dialog mit den Antragsstellern laufe weitgehend reibungslos. Lediglich die Frage, wann der beantragte Zuschuss auf dem Konto des Betriebsinhabers ankommen wird, könne die Handwerkskammer nicht beantworten. Hoefling: „Wir prüfen die Soforthilfeanträge auf Plausibilität sowie die Formalitäten und leiten dann an die L-Bank weiter.“ Laut Angaben der L-Bank finde die Auszahlung der bewilligungsfähigen Zuschüsse in der Regel nur wenige Werktage nach der Antragsstellung statt.
Weitere Informationen zum Thema Soforthilfe finden Sie auf der Website der Handwerkskammer unter www.hwk-stuttgart.de und www.hwk-stuttgart.de/soforthilfe
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