Die GEW kann die Entscheidung des Senats grundsätzlich nachvollziehen, dass die Schulen schrittweise in gestufter Form – beginnend mit den Abschlussklassen ab dem 27. April und den Klassenstufen 4 der Grundschulen, 6 der Gymnasien sowie der Oberstufen von Stadteilschule und Gymnasium ab dem 4. Mai – den Schulbetrieb wieder aufnehmen sollen.

Ebenso ist nachzuvollziehen, dass die Kitas noch nicht regulär öffnen, aber Kinder nun zusätzlich in die Notbetreuung aufgenommen werden sollen, deren Eltern alleinerziehend und berufstätig sind. Allerdings müssen dabei größtmöglicher Infektionsschutz und die bestmögliche Hygiene für alle

Beschäftigten, Schüler*innen und Kinder eingehalten werden.

„Die Schulen können nur wieder geöffnet werden, wenn Gesundheits- und Infektionsschutz für alle Schülerinnen, Schüler und Beschäftigten gewährleistet werden kann. Schulsenator Rabe hat soeben den Entwurf für ein Konzept vorgelegt, das im Ansatz richtig ist,  jedoch noch viele Fragen aufwirft, die nun intensiv zu diskutieren sind und zu denen die GEW in Kürze ausführlicher Stellung beziehen wird“, kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg: „Betonen möchten wir derzeit folgende Punkte:

  • An vielen Schulen sind die Klassenräume so klein, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei einer Gruppengröße von 15 Schüler*innen nicht eingehalten werden kann. Hier empfehlen wir eine mindestens Drittelung der Lerngruppen.
  • Den Beginn des Präsenzunterrichts am 27.4. (Unterricht für die Abschlussklassen) sehen wir sehr kritisch. Die Schulen haben nur wenig Zeit, sich organisatorisch vorzubereiten. Gleichzeitig zum Unterrichtsgeschehen sollen die Abschlussprüfungen bis Anfang Mai in den Schulen stattfinden. Diese Überschneidung ist nicht praktikabel. Wir  fordern die Behörde auf, zu entscheiden, ob es Unterricht oder Abschlussprüfungen geben soll. Vorstellbar ist allenfalls ein freiwilliges Angebot für die Schüler*innen in Abschlussklassen zum gezielten Prüfungscoaching ab 27.4.20.
  • Die verbindliche Erstellung von schulischen Hygienekonzepten entspricht unseren Forderungen. Dabei sind die Personalräte (Gesamtpersonalrat und schulische Personalräte) in der
  • Mitbestimmung, die ohne Abstriche ermöglicht werden muss.“

Konkret fordert die GEW als Rahmenbedingungen für die Wiedereröffnung der Schulen:

  • bis auf Weiteres Homeoffice für die Beschäftigten aus den vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen und bis auf Weiteres „Homeschooling“ für Schüler*innen aus Risikogruppen bzw. mit Risikogruppen im Haushalt
  • konsequente Einhaltung des Mindestabstands und Anpassung der Gruppengrößen an die räumlichen Voraussetzungen
  • Bereitstellung von ausreichend Waschbecken und Toiletten, Seife und Einmalhandtüchern und Desinfektionsmitteln
  • tägliche Reinigung unter den hygienischen Vorgaben
  • Bereitstellung von ausreichend Schutzmasken für die Schüler*innen und Beschäftigten
  • Bereitstellung von besonderer Schutzkleidung für Beschäftigte bei der Betreuung von Schüler*innen mit komplexem Pflege- und körpernahen Assistenzbedarf

Entsprechende Rahmenbedingungen sind auch in den Kitas herzustellen.

Bei allen Maßnahmen müssen die Personalvertretungen in Schulen und die Betriebsräte in den Kitas mit einbezogen werden. Die GEW schließt sich den Forderungen von Arbeitsminister Heil an: Arbeit darf nicht krank machen und bei allem muss der Arbeitsschutz oberste Priorität haben. Die Kita-Träger sind auf die Einhaltung der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aktuell erweiterten Bestimmungen zum Arbeitsschutz „SARSCoV-2-Arbeitsschutzstandard“ zu verpflichten Die Kita-Aufsicht ist aufgefordert, die Einhaltung regelmäßig zu überprüfen.

In Hamburg werden die Schulen allerdings nicht erst zum 4. Mai bzw. zum 27.4. geöffnet, sondern schon in der nächsten Woche werden in Stadteilschulen, Gymnasien und an Beruflichen Schulen Prüfungen durchgeführt. Die Abiturprüfungen beginnen am 21.4.2020 und auch die Prüfungen für den Ersten (ESA) und Mittleren Schulabschluss (MSA) stehen auf dem Plan.

„Leider erreichen uns weiterhin viele Bedenken von Kolleginnen und Kollegen, die um ihren Gesundheitsschutz bei der Durchführung der Prüfungen und im späteren Präsenzbetrieb besorgt sind. Deshalb unterstreichen wir hier noch einmal unsere Forderung, auf die Prüfungen zu ESA, MSA und Abitur zu verzichten und die Zeit vor dem 4. Mai für eine bessere Vorbereitung der Schulen im Bereich der Hygienemaßnahmen zu nutzen. Bildung ist ein hohes Gut, Gesundheit ein noch höheres. Auf keinen Fall darf mit dem Betrieb in den Schulen begonnen werden, bevor die Umsetzung aller Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet ist“, stellt Bensinger-Stolze abschließend klar.

Vertiefende Informationen zu „weitere Öffnung der Kitas“

https://www.gew-hamburg.de/themen/kinder-und-jugendhilfe/gew-hamburg-zur-diskussion-um-die-oeffnung-der-kidertagesstaetten

Vertiefende Informationen zu „Arbeitsschutzbestimmungen „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Landesverband Hamburg
Rothenbaumchaussee 15
20148 Hamburg
Telefon: +49 (40) 414633-0
Telefax: +49 (40) 440877
http://www.gew-hamburg.de

Ansprechpartner:
Anja Bensinger-Stolze
Telefon: +49 (40) 414633-0
E-Mail: presse@gew-hamburg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel