Gegen die Stimmen der Ärzteschaft hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Sonderregelung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch telefonisch auszustellen, nicht verlängert. Aus Sicht des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI) gefährdet die Entscheidung nicht nur Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte, sondern lässt die Selbstverwaltung auch in keinem guten Licht erscheinen.

Während Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Praxen als Bollwerk gegen Corona gelobt hat, nimmt der G-BA durch seine Entscheidung bewusst ein erhöhtes Infektionsrisiko für Ärzte, medizinisches Personal sowie für nicht-infizierte Patienten in Kauf.

„Bei anhaltender Unterversorgung mit Schutzausrüstung grenzt der G-BA-Beschluss in seiner Unmöglichkeit an Körperverletzung gegenüber denjenigen, die täglich in erster Reihe die Pandemie bekämpfen. Selten hat sich Bürokratie so realitätsfern gezeigt", kommentiert BDI-Präsident Prof. Hans Martin Hoffmeister.

„In Zeiten von Corona müssen die Praxen insbesondere für unsere chronisch kranken Patienten und echten Notfälle eine sichere Anlaufstelle bleiben. Die Krankschreibung per Telefon muss so lange wieder möglich sein, bis ausreichend Schutzkleidung vorhanden ist. Die von Bund und Länder veranlassten Lockerungen dürfen nicht zu Lasten des medizinischen Personals und der Patienten fehlinterpretiert werden", ergänzt die 1. Vizepräsidentin Christine Neumann-Grutzeck.

Der BDI fordert den G-BA auf, kurzfristig seinen Beschluss zu revidieren. In der aktuellen Situation gilt es schnelle, pragmatische Lösungen zu finden. Andernfalls läuft die Selbstverwaltung Gefahr, die Politik im Sinne einer Fachaufsicht auf den Plan zu rufen. Das kann nicht in unser aller Interesse sein.

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