Auf Initiative der Handwerkskammer Reutlingen, die beim Baden-Württembergischen Handwerkstag in Stuttgart BWHT die Ungleichbehandlung der Speiseeishersteller beklagte – Eisdielen durften laut Corona-Verordnung bisher im Gegensatz zu Konditoreien und Bäckereien ihre Geschäfte nicht öffnen – gilt ab heute eine Lockerung: Eis darf unter Einhaltung von strengen Hygienevorschriften und Abstandsregelungen wieder an der Theke verkauft werden. Nur im Becher und zum Mitnehmen, doch den Justiziar der Handwerkskammer Richard Schweizer freut das ungemein, schließlich ist es ihm mit zu verdanken, dass ab heute wieder Eis als „systemrelevant“ gilt. „Wir hatten in den letzten Wochen Unmengen von Anfragen von Eisdielenbesitzern, die nicht verstehen konnten, warum der Eisverkauf nicht zulässig sein sollte, sofern auf die Einhaltung der Abstandsregelungen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und vor allem auch bei der Kundschaft geachtet würde“.

Eisdielen durften fünf Wochen kein Eis verkaufen – Abhol- und Lieferservice ausgenommen – , auch dann nicht, wenn sie alle Sitz- und Stehgelegenheiten für die Kunden entfernt hätten. Argumentiert wurde seitens einiger Behörden damit, dass Eis kein "überlebenswichtiges" Produkt sei und der Unternehmer die Warteschlangen nicht kontrollieren könne. „Eine widersprüchliche Argumentation, wenn man bedenkt, dass beispielsweise Konditoreien weiterhin ihre Kuchen, Torten und Pralinen herstellen und verkaufen durften. „Auch wenn’s natürlich schmeckt, wird man auch bei Konditorwaren kaum zu dem Ergebnis kommen können, dass diese ‚überlebenswichtig’ sind“, so Schweizer.

Nun ist der Sommer, zumindest was die kulinarischen Genüsse angeht, gerettet. Die Anfrage beim BWHT und die damit verbundene Bitte, sich für eine Öffnung der Eisdielen in Baden-Württemberg einzusetzen, wurde von der Landesregierung erhört.

Grundsätzlich bleibt es allerdings dabei, dass Kommunen eigenständig auch schärfere Regeln erlassen dürfen. 

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