"Gerade jetzt gilt es, den von der Kanzlerin beschworenen zerbrechlichen Erfolg nicht zu gefährden. Die Aufhebung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei Patientinnen und Patienten mit leichten Atemwegsbeschwerden ist daher kontraproduktiv", kritisiert der Präsident der Landesärztekammer Hessen Dr. med. Edgar Pinkowski die seit heute Montag, 20.4., geltende Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). "Die Erteilung der AU per Telefon ist eine wichtige Maßnahme, um niedergelassene Kolleginnen und Kollegen zu entlasten. Vor allem aber bewahrt sie die Praxisärzte genauso wie ihre Patientinnen und Patienten, die auf einen tatsächlichen Gang in die Praxis angewiesen sind, vor einem erhöhten Infektionsrisiko. Die vorzeitige Aufhebung dieser Regelung ist dagegen nichts als eine unnötige Gefährdung von Ärzten und Patienten gleichermaßen."

 

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