Über rahmenvertragliche Änderungen haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) darauf geeinigt, dass Patienten bei Lieferengpässen von Rabattarzneimitteln ein vorrätiges, wirkstoffgleiches Alternativmedikament sofort bei Vorlage des Rezeptes in der Apotheke bekommen können. Im Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) ist geregelt, dass die Mehrkosten für teurere Austauschprodukte statt der vorgesehenen Rabattarzneimittel grundsätzlich von der jeweiligen Krankenkasse statt wie bislang vom Patienten selbst zu tragen sind. Die vom Bundesgesundheitsministerium heute erlassene Arzneimittelversorgungsverordnung ermöglicht auch einen erweiterten Austausch: Nach Rücksprache mit dem Arzt kann nicht nur ein wirkstoffgleiches, sondern auch ein ähnliches (pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares) Arzneimittel abgegeben werden. Zudem sollen vorübergehend aufgrund der verstärkten Inanspruchnahme die Botendienste der Apotheken mit je fünf Euro vergütet werden. Bislang tragen die Apotheken die Lasten des für den Patienten kostenfreien Services komplett selbst.
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