Gerade die Dialyse hat in Zeiten großer Ansteckungsrisiken Tücken für die Patienten, denn sie lässt sich nur im Rahmen eines ambulanten Praxis- oder Klinikaufenthalts durchführen. Lange und regelmäßige Kontakte zu verschiedenen Ärzten, Pflegepersonal, Mitpatienten und Transportdiensten sind beim mehrere Stunden dauernden Praxis- bzw. Klinikbesuch kaum vermeidbar. „Bei Menschen mit Nierenschädigungen handelt es sich um eine besonders anfällige Patientengruppe – durchschnittlich einmal im Jahr müssen sie stationär aufgenommen werden, weil sich ihr Gesundheitszustand temporär verschlechtert“, so Professor Dr. med. Jürgen Floege, Vorsitzender der DGIM 2019/2020 und Direktor der Klinik für Nieren- und Hochdruckkrankheiten, rheumatologische und immunologische Erkrankungen an der Uniklinik der RWTH Aachen. Außerdem nähmen viele von ihnen Medikamente, die die Immunabwehr des Körpers schwächen, was sie zusätzlich zu Risikopatienten im Falle einer Ansteckung mit Covid-19 mache.
Auch die derzeit noch gültige Regelung, planbare Eingriffe bis auf Weiteres zu verschieben, um Klinikkapazitäten für mögliche Covid-19-Patienten freizuhalten, betrifft Nierenpatienten. Nieren werden vielfach als Lebendspende weitergegeben – der Eingriff bei Spender und Empfänger lässt sich dementsprechend gut planen. „Außerdem kann durch die Dialyse auch schwerkranken Patienten, die kaum mehr über eine Nierenfunktion verfügen, geholfen werden, längere Zeiträume ohne eine Organspende zu überbrücken“, sagt Floege.
Bedenken hat der Experte mit Blick auf die derzeit noch gültige Mindestmengen-Regelung. Nur wenn 25 Nierentransplantationen pro Jahr an den jeweiligen Kliniken durchgeführt werden, ist die Finanzierung der Nierentransplantations-Zentren auch im kommenden Jahr gesichert. Was eigentlich die Qualität der Klinik durch ausreichend Erfahrung in speziellen Bereichen belegen soll, könnte nun zum Risiko werden. „Die meisten Transplantationszentren laufen derzeit auf Sparflamme. Sollte die Mindestmengen-Regelung konsequent durchgesetzt werden, befürchte ich, dass etwa ein Drittel der deutschen Nierentransplantations-Zentren von einer dauerhaften Schließung bedroht ist“, so Floege. Der GB-A hat am 27. März 2020 unscharf formuliert, „..der Krankenhausträger kann weitere Umstände zur Begründung der berechtigten mengenmäßigen Erwartung heranziehen“. Der Experte fordert, die Mindestmengen-Regelung verlässlich bis auf Weiteres auszusetzen, um Kapazitäten zu erhalten, die die Behandlung nephrologischer Patienten sicherstellen.
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