Für Wohnungswirtschaft und Behörden ist die Vorbereitung des bislang anvisierten Termins 2021 mit umfangreichen Vorbereitungen verbunden, welche sie nach momentaner Rechtslage in diesen Wochen des allgemeinen Ausnahmezustandes erbringen müssen. „Verwalter müssen sich intensiv mit der Datenschutzgrundverordnung auseinandersetzen, die nun erstmals zur Anwendung kommt. Kommunen investieren viel Zeit und Kraft, um ihre Erhebungsstellen zu besetzen”, erläutert Verbandschef Heckeler. „Hier wird viel Energie und auch Geld in ein Projekt gesteckt, über dessen Verschiebung die Politik seit Wochen laut nachdenkt. Das ist nicht nachvollziehbar – diese Energie brauchen die Beteiligten angesichts der Corona-Pandemie dringend an anderen Stellen. Eine klare Entscheidung seitens der Politik würde eine erhebliche Entlastung bedeuten.”
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (ehemals DDIV) ist der Berufsverband der treuhänderisch und hauptberuflich tätigen Haus- und Immobilienverwalter in Deutschland. Gemeinsam mit seinen zehn Landesverbänden vertritt der Verband rund 3.000 Mitgliedsunternehmen. Diese verwalten 6,8 Millionen Wohnungen mit einem Wert von über 680 Milliarden Euro, darunter allein 4,8 Millionen Eigentumswohnungen. Der VDIV Deutschland tritt ein für eine nachhaltige Professionalisierung und Qualifizierung der Wohnungsverwaltung. Er engagiert sich für einen wirksamen Verbraucherschutz, fordert einheitliche Berufszugangsregelungen und adäquate politische Rahmenbedingungen. Der Berufsverband ist ständiges Mitglied im Wohnungswirtschaftlichen Rat der Bundesregierung, im Bündnis für Bezahlbares Wohnen und Bauen und in der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID).
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