Ab Montag 27. April 2020 gilt in ganz Baden-Württemberg eine Maskenpflicht für bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens. Beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr müssen sogenannte „Alltagsmasken“ getragen werden, die Mund und Nase bedecken. Das bedeutet, dass auch die Fahrgäste des Tarifverbund Ortenau (TGO) bei ihrer Fahrt mit Bus und Bahn eine Maske tragen müssen, die Mund und Nase bedeckt. Neben den herkömmlichen einfachen – nicht medizinischen – Alltagsmasken können auch Schals, Tücher oder Buffs über Mund und Nase gezogen werden. Weiterführende Informationen und Anleitungen zum Nähen eigener Alltagsmasken bietet die TGO im Internet unter www.ortenaulinie.de/maskenpflicht an.

Die TGO appelliert weiterhin an all ihre Fahrgäste die bekannten Hygieneregeln (regelmäßig Hände waschen und in Armbeuge husten und niesen) dringend zu befolgen. Außerdem ist wichtig, dass die Fahrgäste sich über die komplette Zug- und Buslänge verteilen. Die Verkehrsunternehmen der TGO halten trotz Einschränkungen des öffentlichen Lebens und sinkender Fahrgastzahlen das Leistungsangebot auf hohem Niveau, damit die Fahrgäste ausreichend Platz finden.

Zudem weist die TGO auf die weiterhin bestehende Verpflichtung zum Kauf eines gültigen Fahrausweises hin. Vielfach sind Fahrgäste leider der Meinung, dass durch die Sperrung des Vordereinstiegs im Bus der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) kostenfrei wäre. Dies ist und war nie der Fall. Die TGO möchte daher nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass trotz geschlossenem Vordereinstieg jeder Fahrgast im Besitz eines gültigen Fahrscheins sein muss.

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Coronavirus (COVID-19) und seine Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr bietet die TGO gesammelt im Internet unter: www.ortenaulinie.de/corona  

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