Der Berliner Senat hat am 21. April auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, den Entwurf des Kleingartenentwicklungsplan 2030 (KEP) zur Kenntnis genommen. Er wurde danach dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

Es ist eigentlich löblich, dass der aktuelle Senat nach mehr als sechs Jahren der auf Initiative der CDU erfolgten Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses (Drucksache 17/1448 vom 11.02.2014) zum dauerhaften Schutz der Berliner Kleingärten und dem Antrag der Fraktion Die Linke „Kleingärten langfristig sichern statt gefährden“ (Drucksache 17/0911 vom 21.03.2013) endlich seiner eigenen Koalitionsvereinbarung zum Schutz der Berliner Kleingärten nachkommen will.

Die Beschlussforderung der Fraktion Die Linke an das Abgeordnetenhaus aus dem Jahr 2013 forderte

  • die dauerhafte Sicherung der Kleingärten auf landeseigenen Flächen,
  • für Kleingärten auf privaten Flächen eine Ausweisung als Grünfläche zur Unterschutzstellung durch geltendes Planungsrecht.
  • Für Kleingärten, die bisher nicht als solche ausgewiesen sind, jedoch als solche seit Jahrzehnten genutzt werden, sollte eine Änderung der Planungsziele mit dem Ziel Grün/Kleingärten eingeleitet und nach Möglichkeit zeitnah durchgesetzt werden.
  • dass eine Inanspruchnahme von Kleingartenland nur bei nachgewiesenem Bedarf für soziale Infrastruktur (z.B. Kitas, Schulen) zulässig sein sollte. Für Verluste von Kleingartenland seien zeitgleich Ersatzflächen zu stellen.

Kein ‚umfassender‘ Beteiligungsprozess – keine befriedigenden Resultate
Es stellt sich die Frage: Was bleibt oder was ändert sich am aktuellen Stand?
In seiner Pressemitteilung vom 21. April 2020 behauptet der Senat, dass der KEP 2030 in einem umfassenden Beteiligungsprozess im Austausch mit Kleingartenverbänden, Interessenträgern, Politik, Behörden und der Fachöffentlichkeit erarbeitet worden sei. Tatsächlich kamen seit Ende 2018 insgesamt nur drei Treffen mit Vertretern des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V. und den Bezirksverbänden der Berliner Kleingärtner zustande. Dazu eine „Beteiligungswerkstatt“, die aber eher der Transparenz diente als der Diskussion zur Berücksichtigung von Meinungen oder Forderungen. Eine finale „Abstimmungsrunde“ wurde kurzfristig abgesagt und kein Alternativtermin angeboten.

Unter einer ‚umfassenden‘ Beteiligung verstehen wir etwas anderes. Im Landesverband fehlt auch jedes Verständnis dafür, dass aus diesen Sitzungen resultierende Veränderungen sowie Zusagen zu weiteren Prüfungen, aus denen weitere Veränderungen hätten entstehen können, nicht erfolgt sind. Es wurde der Eindruck vermittelt, dass die Inanspruchnahmen von Kleingartenflächen und Parzellen, sich auf die debattierten beschränkt.

Mehr Gärten betroffen als mit uns abgesprochen
Mit Entsetzen hat der Landesverband durch die Veröffentlichung des aktuellen Kleingartenentwicklungsplanes 2030 zur Kenntnis genommen, dass über die bereits bekannten Flächen für Soziale Infrastruktur Konzepte (SIKo) hinaus verschiedene Kleingartenanlagen und Parzellen durch weitere gravierende Infrastrukturmaßnahmen betroffen sein werden. Das sind Maßnahmen aus dem Haus der für uns zuständigen Senatsverwaltung, die ja auch für Straßenbau und für öffentliche Verkehrsmittel zuständig ist. Warum wurde mit uns darüber nicht geredet?

„Wir haben uns schweren Herzens im Interesse eines Gemeinwohls bereit erklärt, den Verlust von Flächen für SIKo-Maßnahmen zu akzeptieren, wenn es nach nochmaliger Diskussion keine andere Lösung gibt; das heißt, dass wir z. B. einem notwendigen Schul- oder Kita-Bau zustimmen würden“, räumt Michael Matthei, Präsident des Landesverbandes Berlin der Garten e. V., ein. „Jedoch nur dann, wenn es keine andere Lösung gibt und nur, wenn konkret die Fläche in Anspruch genommen wird, die man für den Bau tatsächlich benötigt. Nicht so wie es in der ersten Planung zur Anlage Hansakorso vorgesehen war“, führt Matthei aus.

Nicht akzeptabel
Der aktuell vorgelegte Kleigartenentwicklungsplan 2030 kann von uns in dieser Darstellung in einer Reihe von Punkten nicht akzeptiert werden. Denn eine Reihe von Entscheidungen gehen aus Sicht des Landesverbandes erneut zu Lasten der Kleingartenflächen und dies ohne den Interessenvertretern die Möglichkeit zu einer nochmaligen Stellungnahme einzuräumen – der geplante Termin wurde ja ersatzlos vom Senat gestrichen.

Aber das ist noch nicht alles. Im KEP 2030 gibt nun eine Kategorie 7. Sie beinhaltet Kleingärten, die „umwidmet“ und damit aus dem Kleingartenwesen herausgenommen werden. Für sie fällt damit jede Sicherungsfunktion weg. „Das ist auch ein Punkt, der so nicht mehr mit uns ausführlich besprochen oder gar ‚diskutiert‘ wurde“, stellt Präsident Matthei fest. „So viel zu ‚umfassender‘ Beteiligung“.

Paradox: Die Stadt wirbt mit ihrem Stadtgrün
Auch die politisch Verantwortlichen stellen fest, wie wichtig die Berliner Kleingärten für das Wohl in unserer Stadt sind. Ob zur Verbesserung des Stadtklimas, zum Erhalt des Artenreichtums oder zum Aufrechterhalten der vielen sozialen und gesundheitlichen Beiträge. Die Stadt wirbt in all ihren Broschüren mit dem Attribut der grünsten Hauptstadt in Europa. Insbesondere auch mit der Leistungsvielfalt seiner Kleingärtner und ihrer Gärten für die Lebensqualität in Berlin. Mit diesem Plan vollzieht sich keine komplette Sicherung von Parzellen und Kleingartenanlagen. Und ein Abbau der hohen Bewerberzahlen kann nicht durch Parzellenteilungen von bestehenden Gartenflächen aufgefangen werden. Eine solchen Weg lehnen wir ab.

Auch die Steigerung der zusätzlich benötigten Kleingärten in unserer wachsenden Stadt soll durch eine gravierende Reduzierung der Parzellengröße erfolgen – eine Forderung, die nur auf dem Reißbrett von Planern schnell geht.

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die Kleingärten für die Berliner Bevölkerung sind: Als Social-Distance-Rückzug für Kleingärtner und für abstandsuchende Anwohner und Spaziergänger auf den Wegen und Plätzen in Kleingartenanlagen. Die Zahl der Bewerbungen für Kleingärten schnellen in die Höhe – und das gerade in dieser Zeit.

Kleingärten haben in rund 150 Jahren unsere Stadt positiv geprägt. Sie sind sozusagen auch ein fester Bestandteil der DNS unseres Berlins. Wir haben seit den 1950er Jahren bereits den Verlust von rund 50 Prozent unserer Flächen zu beklagen. Damit muss endlich Schluss sein.

Über Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V

Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. ist die Dachorganisation des Berliner Kleingartenwesens. Dem Landesverband gehören 18 Bezirksverbände der Kleingärtner und eine Bezirksgruppe der Siedler und Eigenheimbesitzer als Mitglieder an.

Die Organisation vertritt rund 67.000 Kleingartenpächter, zusammengeschlossen in 738 Kolonien, sowie 175 Siedler und Eigenheimbesitzer. Die kleingärtnerisch genutzte Fläche in Berlin beträgt ca. 2.900 Hektar und nimmt somit rund 3 Prozent der gesamten Stadtfläche ein. Davon sind ca. drei Viertel im Eigentum des Landes Berlin. Keine vergleichbare Metropole hat eine so große Anzahl an privat nutzbaren Gärten im unmittelbaren Einzugsbereich der Innenstadt.

Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde sieht seine zentrale Aufgabe in der Förderung eines lebendigen Kleingartenwesens im Einklang mit der Natur. Er fördert das Berliner Kleingartenwesen auf vielfältige Weise. Er setzt sich dafür ein, die Kleingartenflächen Berlins zu erhalten, und dass der gesellschaftliche, ökologische, bildende und klimatische Stellenwert auch im 21. Jahrhundert erkannt und anerkannt wird.

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