Nur jeder dritte Deutsche schützt sich in seiner Freizeit regelmäßig oder gelegentlich vor Lärmeinwirkungen. Das ergab eine TNS Infratest-Umfrage. Weiter gaben 31 Prozent an, "nicht geräuschempfindlich" zu sein. Ob nun in besonders lauten Arbeitsbereichen im Betrieb oder beim Rasenmähen – das persönliche Empfinden des Einzelnen sagt nichts darüber aus, ob das Gehör tatsächlich in Mitleidenschaft gezogen wird und möglicherweise dauerhaften Schäden ausgesetzt wird. Daher hier ein paar Tipps, wie man einfache Schaumstoffstöpsel richtig ins Ohr einsetzt, damit sie tatsächlich Schädigungen vorbeugen:
Der Schaumstoffstöpsel sollte zwischen Daumen und Zeigefinger so dünn zusammengerollt werden, dass er einfach in das Ohr eingeführt werden kann. Das sollte möglichst rasch geschehen, da sich der Schaumstoff sofort wieder zu entfalten beginnt.
Beim Einsetzen sollte mit der freien Hand die obere Spitze der Ohrmuschel etwas nach oben gezogen werden. So wird der Gehörgang leicht gedehnt und begradigt sich. Der Stöpsel sollte mit dem Finger möglichst tief im Gehörgang platziert werden. Erst nach etwa 30 bis 60 Sekunden hat sich der Schaumstoff entfaltet, so dass der Stöpsel nicht mehr verrutschen oder herausfallen kann.
Jetzt noch der Akustik-Check: In einer lauten Umgebung mit beiden Händen die Ohren zuhalten. Ist kein Unterschied in der Lautstärke zu erkennen, sitzen die Ohrstöpsel richtig.
Als unangenehme Begleiterscheinung kann das Tragen von Ohrstöpseln das Ohrenschmalz tiefer in den Gehörgang schieben und zu einem Druckgefühl führen. Hier kann der Hals-Nasen-Ohrenarzt Abhilfe schaffen. Bei Menschen mit sensibler Haut können Ohrstöpsel Allergien auslösen. Grundsätzlich stellen sie aber ein kostengünstiges und effektives Hilfsmittel gegen schädigende Schallwellen dar.
Einweg-Gehörstöpsel sind nicht für den Dauergebrauch ausgelegt und werden daher häufig dort bereitgestellt, wo Lärmbereiche nur für kurze Zeit aufgesucht oder passiert werden. Die professionelle Alternative zu einfachen Ohrstöpseln aus Schaumstoff sind Otoplastiken, die individuell an jedes Ohr und jede Frequenz angepasst werden können. Hier hilft der Betriebsarzt weiter.
Der komplette Artikel zum Thema Gehörschutz ist in der aktuellen Ausgabe von „impuls“ 02/2020, der Versichertenzeitung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) unter www.bgetem.de nachzulesen.
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln
Telefon: +49 (221) 3778-0
Telefax: +49 (221) 3778-1199
http://www.bgetem.de
Pressesprecher
Telefon: +49 (221) 3778-5521
Fax: +49 (221) 3778-25521
E-Mail: sprotte.christian@bgetem.de