Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) mahnt für den heute im Kabinett verabschiedeten Entwurf für ein ‚Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘ etliche Nachbesserungen an.:

  • „Es wird höchste Zeit, dass endlich mehr und auch engmaschiger auf das Corona-Virus getestet wird; damit hätte man allerdings schon vor den jetzt eingeführten Lockerungen beginnen müssen. Die Kapazitäten dafür sind da, sie müssen nur genutzt werden. Nur mit verlässlichen und in kurzen zeitlichen Abständen durchgeführten Tests können Virusträger identifiziert, Infektionsketten nachverfolgt und vor allem gefährdete Personen wirksam geschützt werden“, erklärt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Für die Steuerung der Abläufe in allen Gesundheitseinrichtungen und Pflegediensten werden zwingend zwei Arten von Tests benötigt, nämlich a) die Testung auf das Virus und die Infektiosität, aber genauso b) die Testung auf den Grad der Immunität. Es muss sichergestellt sein, dass Mitarbeiter/innen erst dann an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, wenn sie vor einer erneuten Infektion geschützt sind und die von ihnen betreuten Personen nicht mehr anstecken.“
  • Der DBfK fordert darüber hinaus, die Datenqualität im Meldewesen dringend zu verbessern. Für Pflegende, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit infiziert wurden, muss dies zwingend dokumentiert werden. Nur so ist es möglich, Infektionsketten zu identifizieren, Risiken abzustellen und ggf. Ansprüche für den Fall einer nachfolgenden Berufskrankheit abzusichern.
  • Wie problematisch die Schwächung – vor allem aus Kostengründen – des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) sich auswirkt, hat die jetzige Krise in aller Deutlichkeit gezeigt. Der DBfK unterstützt daher das Vorhaben der Politik in Bund und Ländern, den ÖGD erheblich zu verstärken. Das darf nicht auf Maßnahmen zur Digitalisierung beschränkt bleiben, sondern es muss insbesondere eine personelle Verstärkung geben. Maßgeblich einzubinden sind künftig Pflegefachpersonen mit spezieller Public-Health-Expertise in erweiterten Rollen, wie es international längst üblich ist und sich bewährt hat.
  • Bei der seit Wochen zugesagten „Corona-Prämie“ für die Beschäftigten in den „systemrelevanten Pflegeberufen“ rudert man nun doch wieder ein Stück zurück, sie bleibt vorläufig noch eine Gleichung mit vielen Unbekannten. Davon profitieren soll nach dem Willen der Bundesregierung nur die ambulante und stationäre Altenpflege; gehen die Pflegenden in den Krankenhäusern tatsächlich leer aus? Ob Länder und Arbeitgeber wirklich einen Teil beitragen werden und wie das refinanziert werden soll, bleibt genauso offen wie die finanzielle Beteiligung aus dem Bundeshaushalt, über die zu einem deutlich späteren Zeitpunkt entschieden werden soll. Ein überzeugendes Dankeschön sieht eigentlich anders aus!

Der DBfK wiederholt an dieser Stelle noch einmal die dringende Forderung an alle Verantwortlichen, verlässlich und mit höchster Dringlichkeit für ausreichende Mengen an geeigneter Schutzausrüstung zu sorgen. Und zwar überall dort, wo sie gebraucht wird. Maßgaben, für den Einmalgebrauch vorgesehene Artikel wiederaufzubereiten, haben sich als vollkommen untauglich und höchst riskant erwiesen. Der Schutz der Beschäftigten in der Gesundheitsversorgung vor einer Infektion und das Verhindern einer Ausbreitung in den Einrichtungen verdienen allerhöchste Priorität, sonst könnte die Lage sehr schnell gefährlich kippen.

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