Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil haben einen Vorschlag zur Finanzierung von Prämienzahlungen an Pflegekräfte unterbreitet. Demnach sollen die Pflegekassen zwei Drittel der Kosten übernehmen und die Länder sowie die Arbeitgeber das letzte Drittel. Die Aufteilung zwischen Ländern und Arbeitgebern bleibt offen.

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer:
„Wir begrüßen, dass es endlich einen Finanzierungsvorschlag für die Zahlung von Prämien an Pflegekräfte gibt. Damit kommen wir einen großen Schritt weiter, allen in der Pflege Beschäftigten eine finanzielle Anerkennung für ihre Leistungen während der Corona-Pandemie und darüber hinaus zuteilwerden zu lassen. Die angekündigte gesetzliche Garantie, die Pflegebedürftigen dabei nicht zu belasten, ist ebenfalls positiv hervorzuheben.

Leider bleiben die Minister unkonkret, was die Umsetzung angeht. Den Ländern einen Teil der finanziellen Verantwortung zu übertragen ist folgerichtig, zumal viele von ihnen bereits Bonuszahlungen planen. Völlig unklar ist hingegen, wie die Aufteilung zwischen Ländern und Arbeitgebern in der Praxis erfolgen soll. Es ist in der aktuellen Situation widersinnig, den Arbeitgebern eine finanzielle Beteiligung abzuverlangen, wenn sie gleichzeitig wegen finanziellen Ausfällen und Belastungen unter dem Rettungsschirm stehen. Insbesondere kleinere Pflegeunternehmen und ambulante Dienste werden nicht in der Lage sein, die Finanzierungslücke in der Bonuszahlung durch Eigenmittel zu schließen – mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Stimmung in der eigenen Belegschaft.

Wir halten es grundsätzlich für nicht sachgerecht, die Arbeitgeber quasi als Ausfallbürgen für fehlende oder unzureichende Landesfinanzierungen in Anspruch zu nehmen. Ganz zu schweigen von dem fatalen Zeichen an die Pflegekräfte, wenn es letztlich zu unterschiedlich hohen Bonuszahlungen im Bundesgebiet kommt.

Es braucht klare Finanzierungsverantwortungen. Der Finanzierungsvorschlag aus dem Bund sollte deshalb die Bundesländer klar in die Pflicht nehmen. Sie sind es auch, die dann letztlich begründen müssen, warum gegebenenfalls die Steuerfreigrenzen für Bonuszahlungen von 1.500 Euro nicht voll ausgeschöpft werden.“

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