- Hohe Hygienemaßnahmen sorgen für Schutz von Patienten, Fachpersonal und Zahnärzten
- Zahnarzt und Patient entscheiden gemeinsam, ob eine Behandlung ohne Gesundheitseinbuße verschoben werden kann
- „Gesund im Mund“ stärkt das Immunsystem
Die Zahnärzte in Schleswig-Holstein sind weiterhin für die Patienten da. „Der Umgang mit der Corona-Pandemie ist für uns alle eine Herausforderung. Doch Zahnärzte arbeiten seit jeher mit hohen Hygienestandards. Infektionsschutz ist bei uns täglich gelebte Vorsorge. Daher brauchen Patienten keine Bedenken zu haben, wenn eine Zahnbehandlung ansteht“, erklärt Dr. Michael Brandt, Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. Vor der Behandlung wird darauf geachtet, dass Wartezeiten so kurz wie möglich sind und im Wartezimmer ausreichender Sicherheitsabstand besteht. Nach jeder Behandlung werden alle Oberflächen sorgfältig desinfiziert, alle Instrumente hygienisch aufbereitet bzw. sterilisiert und für jeden Patienten frisch aufgelegt. Darüber hinaus haben die Zahnärzte ihre Behandlungstechnik angepasst, um die Entstehung von Aerosolen weitgehend zu vermeiden. Eine leistungsstarke Absaugtechnik schützt die Patienten ebenso.
Der Kammerpräsident bittet Patienten, Termine daher nicht generell einfach abzusagen, sondern sich mit der Zahnarztpraxis abzustimmen. Dann werde gemeinsam entschieden, ob eine Behandlung – ohne Gesundheitseinbuße – auch verschoben werden kann.
Ein Beispiel: die professionelle Zahnreinigung (PZR). In einzelnen Fällen, wie etwa zur Entfernung von Raucherbelägen, kann man diese sicherlich verschieben. In den meisten Fällen handelt es sich aber um eine Erhaltungstherapie, z. B. bei Parodontitis (Zahnbetterkrankung). Hier bricht die Erkrankung sofort wieder auf, wenn nicht regelmäßig der Biofilm entfernt wird. „Gesund im Mund – das stärkt das Immunsystem und verhindert Auswirkungen auf Allgemeinerkrankungen“, sagt Kammerpräsident Brandt. Für Infizierte oder unter Quarantäne befindliche und unter Corona-Verdacht stehende Patienten ist im UKSH eine spezielle Corona-Notfallversorgung eingerichtet. Die Anmeldungen dafür laufen über die jeweilige Zahnarztpraxis. „Mit all diesen Maßnahmen gewährleisten wir eine sichere zahnärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein“, so Brandt.
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